Weitreichende Reform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen

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Der Bundestag hat eine grundlegende Reform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen und damit »grünes Licht« für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) gegeben. Ziel ist es, Kinder in schwierigen Lebensverhältnissen, im Heim und in Pflegefamilien vor möglichen Missständen besser zu schützen. Die Heime sollen stärker kontrolliert werden. Die Kinder und Jugendliche, die dort leben, können sich künftig an unabhängige Beschwerdestellen wenden.

Längerfristig sollen die staatlichen Leistungen für behinderte und nicht behinderte Kinder zusammengeführt werden. Dem Kinderschutz dienen soll auch eine engere Kooperation zwischen Jugendämtern, Familiengerichten, den Strafverfolgungsbehörden und von Ärzten. So sollen beispielsweise Ärzte, die sich wegen eines Verdachts auf Misshandlungen an das Jugendamt wenden, künftig auch eine Rückmeldung erhalten, wie der Fall eingeschätzt wird.

Zu den zahlreichen Änderungen zählt auch, dass Kinder in Heimen und Pflegefamilien künftig mehr vom selbst verdienten Geld behalten können. Bisher müssen sie fast alles abgeben, um zu den Kosten ihrer Unterbringung beizutragen.

Die schwierige Abwägung, ob ein Kind in einer Pflegefamilie bleiben kann, wenn es ihm dort besser geht als bei den Eltern, soll künftig häufiger zugunsten der Pflegefamilie entschieden werden können.

In Deutschland leben 22 Millionen Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre. 1,1 Millionen sind auf die Unterstützung der Jugendämter angewiesen. Weitere 360 000 Kinder und Jugendliche brauchen wegen einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung Hilfen.

Etliche Anträge zu Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe anderer Parteien sowie ein Gesetzesantrag der Linken zu Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe wurden abgelehnt. epd/nd

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