Keine beliebige Preiserhöhung
netflix gestoppt
Ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin vom 20. Dezember 2019, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte, ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 23/20) vom 15. April 2021 nun rechtskräftig.
In der Klausel hieß es: »Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern.« Abonnenten würden aber 30 Tage im Voraus über Änderungen informiert. Netflix rechtfertigte die Klausel damit, dass der Preisbildungsprozess von Angebot und Nachfrage abhänge und es bei den Einkaufskosten für die Lizenzen zu Schwankungen käme.
Das Berliner Kammergericht hatte im Dezember 2019 entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel zwar zulässig sein kann, aber nur dann, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt würden. Diese seien im Einzelnen offenzulegen. Was aber nicht erlaubt ist, sind Preiserhöhungen, um den Gewinn zu steigern. Das Gericht hatte zudem die Gestaltung eines Bestell-Buttons für ein Online-Abo beanstandet, weil der nicht eindeutig auf die Zahlungsverpflichtung hinwies. Da Revision nicht zugelassen war, versuchte Netflix trotzdem ein Revisionsverfahren durchzusetzen, scheiterte damit aber vor dem BGH. dpa/nd
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