Streichung von EU-Geld für Ungarn gefordert

Gutachten: Rechtsstaatsverstöße sollen sanktioniert werden

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Straßburg. In einem Rechtsgutachten fordern Sozial- und Rechtswissenschaftler die EU-Kommission auf, den Rechtsstaatsmechanismus gegen Ungarn anzuwenden und Schritte zur Streichung von Fördermitteln einzuleiten. Dabei geht es um ein im Januar in Kraft getretenes Gesetz, das es ermöglicht, bei Rechtsstaatsverstößen einem Mitgliedsland Fördermittel zu streichen oder zu kürzen.

In dem von der Grünen-Fraktion im EU-Parlament in Auftrag gegebenen Gutachten bemängelten drei Wissenschaftler eine intransparente Verwendung von EU-Geldern, fehlende Verfolgung von Steuerhinterziehung sowie die fehlende Garantie unabhängiger Gerichte in Ungarn. In der Untersuchung fassten die Wissenschaftler Daten aus den vergangenen Jahren unter anderem der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde, der EU-Kommission und Medienberichte zusammen. Diese zeigten etwa, dass öffentliche Aufträge wiederholt an Freunde und Familie von Regierungschef Viktor Orbán gingen. Zudem legten die Forscher den Umbau des Justizsystems durch das Benennen von Richtern durch die regierende Fidesz-Partei dar. Darin sahen sie Rechtsstaatsverstöße der ungarischen Regierung und forderten daher die Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus.

Ende Juni hatte das Europäische Parlament der Kommission eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die neue Möglichkeit zur Kürzung europäischer Gelder bei Rechtsstaatsverfehlungen anzuwenden. Dies ist bisher nicht geschehen. Der Mechanismus solle angewendet werden, bevor weitere Gelder, etwa aus dem mehrjährigen Finanzrahmen und dem Corona-Aufbaufonds, nach Ungarn fließen, forderten die Gutachter.

Polen und Ungarn hatten sich im vorigen Jahr vehement gegen das neue Instrument gewehrt. Warschau und Budapest stimmten dem Rechtsstaatsmechanismus erst zu, nachdem die Staats- und Regierungschefs zugesichert hatten, dass Kürzungen von EU-Geld erst erfolgen können, nachdem der EuGH das Instrument rechtlich geprüft hat. AFP/nd

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