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Nebenklage spricht von »Farce«: Bewährungsstrafen im Ballstädt-Prozess

Bei dem Überfall 2014 waren 20 Menschen zum Teil schwer verletzt worden

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Erfurt. Mehr als sieben Jahre nach einem mutmaßlich rechtsextremistischen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt (Kreis Gotha) hat das Landgericht Erfurt am Montag Bewährungsstrafen gegen die Täter verhängt. Sieben Angeklagte erhielten Gefängnisstrafen in Höhe von einem Jahr, zwei weitere Angeklagte in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten - alle ausgesetzt zur Bewährung. Dem Urteil waren auf Anregung der Staatsanwaltschaft Absprachen mit den Angeklagten vorausgegangen, denen im Gegenzug für ihre Geständnisse vom Gericht Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt worden waren.

Eine Gruppe von 16 Vermummten hatte am frühen Morgen des 9. Februar 2014 die Kirmesgesellschaft in Ballstädt überfallen und dabei 20 Menschen verletzt, einige von ihnen schwer. Dem Angriff war das Einwerfen einer Scheibe im sogenannten Gelben Haus, einer bekannten Neonazi-Immobilie im Ort, vorausgegangen. Obwohl alle neun Verurteilten zumindest zur Tatzeit der rechtsextremen Szene angehörten, schloss das Gericht einen politischen Hintergrund aus und wertete den Überfall als Racheakt.

Das Gericht musste bereits zum zweiten Mal über die Tat entscheiden. Erste Urteile vom Mai 2017 hatte der Bundesgerichtshof im Januar 2020 kassiert und eine Wiederaufnahme des Prozesses angeordnet. Gegen die Hauptangeklagten waren im ersten Verfahren Gefängnisstrafen von drei Jahren und sechs Monaten verhängt worden.

Der zweite Prozess wurde durch Streitigkeiten mit der Nebenklage bestimmt. Die Opferanwälte stellten Befangenheitsanträge und verzichteten auf Abschlussplädoyers. In einer Erklärung nannten sie das Verfahren eine Farce.

Bei dem Überfall waren 20 Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Dem war der Einwurf einer Scheibe im sogenannten »Gelben Haus«, einer einschlägig bekannten Neonazi-Immobilie im Ort, vorausgegangen. Das Gericht muss zum zweiten Mal über die Tat entscheiden. Erste Urteile vom Mai 2017 hatte der Bundesgerichtshof kassiert. epd/nd

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