»Unterm Handtuch findet es schon keiner« - das ist eine Illusion

Im Freibad bestohlen - zahlt die Versicherung?

  • bianca boss, Bund der versicherten
  • Lesedauer: 2 Min.

Gerade im Freibad ist es mit den Wertsachen so eine Sache. Nach dem Sonnen steigt die Sehnsucht nach einem Sprung ins kühle Nass. Viele Badewütige lagern ihre Wertsachen gerne unter dem Handtuch, oder entscheiden sich vermeintlich etwas origineller mit einem Versteck im Schuh oder Sonnenhut. Leider spüren versierte Diebe auch noch so ausgeklügelte Verstecke auf - und für den Schaden muss der Badegast dann selbst aufkommen.

Nichts auf der Wiese liegen lassen

Jede Hausratversicherung enthält eine Außenversicherung. Sie schützt Wertsachen, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Das gilt aber nicht, wenn die Wertsachen von der Freibadwiese gestohlen werden.

Anders sieht es aus, wenn sie in einem Spind in einem Gebäude des Schwimmbads eingeschlossen waren. Bricht jemand den Spind auf, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Der ist wie ein Raub von der Hausratversicherung gedeckt. Schließen Freibadgäste ihre Wertsachen in einem Spind außerhalb des Gebäudes ein, zahlt die Außenversicherung wiederum nicht.

Räuberische Erpressung abgesichert

Manchmal erpressen aggressivere Diebe im Freibad ihre Opfer mit Drohungen wie »Handy her oder ich schlag dich zusammen!«. Das wertet die Hausrat als räuberische Erpressung und würde zum Neuwert erstatten.

Aufgepasst beim Auto

Manchen treibt es im Sommer ans Meer. Wer seine Sachen direkt im Auto lässt, sollte vorab den Versicherungsschutz prüfen. In vielen Tarifen leistet die Hausrat, wenn das Auto aufgebrochen wird. Dabei ist der Versicherungsschutz häufig je nach Tarif beschränkt.

Auch die Entschädigungshöhe ist begrenzt. So sind Wertsachen und elektronische Geräte teilweise nicht versichert. Schäden, die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr eintreten, werden vielfach nur ersetzt, wenn das Auto etwa auf einem bewachten Parkplatz steht. Dann bestünde der Schutz in vielen Tarifen auch bei Einbruchdiebstahl, sprich, wenn sich das Auto zum Zeitpunkt des Aufbruchs in einer privat genutzten Garage in der Nähe der eigenen Wohnung befindet.

Für entstandene Einbruchschäden kommt der Teilkaskoversicherer auf, reinen Vandalismusschaden übernimmt die Vollkaskoversicherung.

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