Vertragliche Pflichten kennen

Nach der Katastrophe

  • Lesedauer: 2 Min.

Die aktuelle Lage in den Flutgebieten von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zeigt erneut ganz deutlich: Bei solch heftigen Starkregenschäden ist ein Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung ein absolutes Muss.

Doch der Einschluss allein ist nicht ausreichend, da der Versicherte auch die Pflichten der Elementarschadenversicherung einhalten muss. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) aktuell hin. Finanzieller Schutz von Naturgefahren, wie zum Beispiel Starkregen, besteht in der Regel nur bei einem separaten Einschluss, der sogenannten Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Ansonsten stehen die Versicherten unter Umständen mit hohen Handwerkerrechnungen allein sprichwörtlich »im Regen«.

Vertragliche Obliegenheiten

»Doch der Einschluss einer Elementarschadenversicherung allein reicht nicht aus. Der Versicherte muss zudem seine vertraglichen Pflichten, die sogenannten vertraglichen Obliegenheiten, einhalten«, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. »So müssen in überflutungsgefährdeten Räumen in der Regel Rückstausicherungen angebracht und für deren Funktionsbereitschaft gesorgt werden.«

In Kombination mit der Wohngebäudeversicherung ist es auch eine der Pflichten der Versicherten, die Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten. Wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Gegenstände im Kellerbereich meist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Manche Versicherer verlangen sogar eine Höhe von mindestens 50 cm.

Verträge genau prüfen

Einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen, ist daher unabdingbar, »um im Schadenfall nicht leer auszugehen«, betont Jürgen Buck. Gerade ältere Verträge sollten auf einen möglichen Vertragswechsel hin geprüft werden, da die neueren Verträge bessere Bedingungen haben. geldundverbraucher.de/nd

Ausführliche Informationen zu Unwetterschäden, zur Elementarschadenversicherung, zu den Pflichten für Versicherte und weitere hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik »Gratis« unter »Unwetterschäden und Versicherung«, kostenlos zur Verfügung.

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.