Für Menschen mit Behinderung
wahlrecht
Rund 85 000 Menschen mit Behinderungen und rechtlicher Vollbetreuung in Deutschland waren bislang von Bundestagswahlen ausgeschlossen. Diese Regelung war 2019 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Damit hat der ungerechtfertigte Ausschluss von diesem Bürgerrecht für behinderte Menschen ein Ende.
Der Bundestag hatte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Wahlrecht geändert. Davor erlaubte das Bundeswahlgesetz einen Ausschluss von der Wahl für denjenigen, »für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten« ein Betreuer bestellt ist. Dies galt auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Beide Regelungen wurden durch das Parlament im Mai 2019 abgeschafft. Es wurde ein neuer Passus ins Bundeswahlgesetz aufgenommen, der sich mit Unterstützungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe befasst. Demnach kann ein Wahlberechtigter, der nicht lesen kann oder durch eine Behinderung an der Stimmabgabe gehindert ist, Hilfe von einem anderen bekommen.
Aufgrund des Urteils konnten schon bei der Europawahl 2019 erstmals behinderte Menschen in Vollbetreuung wählen. AFP/nd
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