Morgendlicher Zeitdruck gefährdet die Sicherheit der Schulkinder

Wenn das Elterntaxi zur Gefahr wird

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Das Parken in zweiter Reihe oder im Halteverbot ist auch für das Elterntaxi untersagt. Zudem gefährdet dieses Verhalten andere mit dem Fahrrad zur Schule kommende Kinder.

Viele Eltern achten in der morgendlichen Eile nur unzureichend darauf, ob ihre Kinder sich auch richtig im Auto anschnallen. Der Gurt darf auf keinen Fall am Hals scheuern. Er muss so geführt sein, dass er auf der Schulter aufliegt. Andernfalls steigt beim Unfall das Verletzungsrisiko. Die Hals- und Kopfpartie des Kindes kann empfindlich geschädigt werden oder zu Halswirbelverletzungen führen. Stark verdrehte oder gar defekte Gurte bieten bei einem Crash oder einer Vollbremsung keinen optimalen Schutz. Wer Kinder nicht vorschriftsmäßig sichert oder ohne Sicherung mitnimmt, riskiert ein Bußgeld bis zu 70 Euro und 1 Strafpunkt.

Der TÜV rät: nur individuell geeignete und zugelassene Kindersitze oder entsprechende Sitzerhöhungen verwenden. Für schulpflichtige Kinder eignen sich Kindersitze der Klasse III. Sie sind für die Altersgruppe zwischen 6 und 12 Jahren und für ein Gewicht bis 36 kg ausgelegt. Für Erstklässler kann das bedeuten, dass sie rund um den Schulstart von Kindersitzklasse II auf III wechseln müssen. Generell sind Kindersitze laut StVO für Kinder bis 12 Jahren oder mit einer Körpergröße von unter 150 Zentimetern vorgeschrieben.

Wenn nur ein Kind im Auto mitgenommen wird, empfiehlt es sich, den Kindersitz hinter dem Beifahrersitz zu platzieren. Dies gilt nicht nur als sicherster Platz im Fahrzeug, sondern macht auch das Ein- und Aussteigen auf der weniger gefährlichen Seite sicherer. Bei Fahrgemeinschaften müsse genügend Kindersitze für alle Kinder an Bord sein. TÜV Thüringen/nd

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