- Politik
- Polen und die EU
Morawieckis Quadratur des Kreises
Polens Verfassungsgericht erklärt Teile des EU-Rechts für nicht vereinbar mit der polnischen Verfassung - mit unabsehbaren Folgen
In dem mittlerweile rund sechs Jahre währenden Konflikt um die sogenannten Justizreformen in Polen war das, was die Vorsitzende des Verfassungsgerichts und Vertraute des PiS-Vorsitzenden Jaroslaw Kaczynski, Julia Przyłębska, am Donnerstagabend verkündete, ein Paukenschlag. Und nach Ansicht einiger Beobachter der Beginn eines »juristischen Polexits«. Für die Mehrheit der Richter seien Teile des EU-Rechts unvereinbar mit der polnischen Verfassung: »Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (...) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt«, urteilte das Verfassungsgericht. Zwei Richter waren von der Mehrheitsmeinung abgewichen.
Insgesamt viermal hatte das Verfassungsgericht seine Entscheidung verschoben, die von Premier Mateusz Morawiecki am 2. März 2021 angestoßen wurde: Der Regierungschef der PiS legte im Frühjahr dem Verfassungsgericht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Prüfung vor. Die Luxemburger Richter kamen darin zu dem Schluss, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer acht zu lassen, sogar wenn es sich um Verfassungsrecht handelt. Dies bedeutete im Klartext, dass der EuGH sich selbst die Kompetenz zuschrieb, Polen zu zwingen, Teile der Justizreformen aufzuheben, auch wenn sie durch die polnische Verfassung gedeckt sind. Genau dies stellte Przyłębska nun bei ihrer Verkündung des Beschlusses infrage: »Die Organe der EU handeln außerhalb der Grenzen der Kompetenz, die ihnen von Polen zuerkannt wird.«
Konkret hatte sich der Streit zwischen der PiS-Regierung und der EU immer wieder an der 2018 eingesetzten Disziplinarkammer für Richter entzündet. Mithilfe dieser können Richter und Richterinnen versetzt und degradiert werden - die EU hatte die Rechtmäßigkeit dieser von der PiS-Regierung geschaffenen Institution zunächst immer wieder angezweifelt und zum Schluss rundweg abgelehnt. Während der letzten Monate des Wartens auf die Entscheidung der Richter in Warschau hatte die EU ihrerseits Pflöcke eingerammt. Nur einen Tag vor der Verkündung in Warschau, am vergangenen Mittwoch, wies der EuGH einen Antrag Polens zurück, ein Urteil vom Juli 2021 aufzuheben. In diesem hatten die Luxemburger Richter festgestellt, dass die Disziplinarkammer »unrechtmäßig« und ihre Arbeit daher auszusetzen sei. Der EuGH verwies dabei offenbar mit Blick auf die anstehende Warschauer Entscheidung explizit auf den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht.
Jarosław Kaczyński zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden mit dem Urteil, die EU habe in Sachen Justizwesen »nichts zu sagen«. Bei einem Regierungssprecher klang es schon vorsichtiger: Natürlich werde man EU-Regeln weiter akzeptieren, aber nur wenn sie eindeutig formuliert würden. Tomasz Grodzki, Senatsvorsitzender im Oberhaus des Sejm, wo die PiS keine Mehrheit hat, zeigte sich dagegen erschüttert vom Urteil. Für Borys Budka vom oppositionellen liberal-konservativen Bündnis Bürgerplattform ist die Richtung klar: »Die Nicht-Anerkennung von EuGH-Urteilen ist de facto der Weg zum Polexit.« Und der kommissarische Vorsitzende jener größten Oppositionspartei im Parlament, der ehemalige EU-Ratspräsident Donald Tusk, fordert zu Protesten am Wochenende auf. »Ich rufe alle, die ein europäisches Polen verteidigen wollen, dazu auf, am Sonntag um 18 Uhr auf den Schlossplatz in Warschau zu kommen.«
Die EU-Kommission zeigt sich »besorgt«: Brüssel werde »alle Mittel« ausschöpfen, damit das EU-Recht in Polen gewahrt bleibe, erklärt EU-Justizkommissar Didier Reynders. EU-Parlamentarier Sven Giegold wird da schon konkreter: »Die EU-Kommission sollte zügig Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um auch die Auszahlung von Regional- und Agrarförderung um Strafzahlungen zu kürzen«, so der Grünen-Politiker. Die Auszahlung der Coronahilfen an Ungarn und Polen in Milliardenhöhe hatte die EU bereits im September gestoppt - wegen Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit. Keine Kleinigkeit: Im Falle Polens geht es dabei um bis zu 40 Milliarden Euro.
Sven Giegold hat dabei aber auch jene Formen des Widerstands im Blick, die bisher am erfolgversprechendsten gegen Maßnahmen des Staatsumbaus der PiS war: EU und das Ausland müssen Hand in Hand Druck mit den unübersehbar protestierenden Bürgern machen. So verhielt es sich beispielsweise bei den wiederholten Versuchen der Rechtsregierung, das Abtreibungsrecht zu verschärfen. Trifft beides zusammen, reagiert die PiS meist mit einer (zumindest teilweisen) Rücknahme: »Fast in keinem anderen Mitgliedsstaat ist die Unterstützung für die EU so groß wie in Polen. Die Menschen in Polen wissen, dass die wirtschaftliche Entwicklung ihres Landes sehr stark von der EU-Mitgliedschaft abhängt«, so Giegold.
Das weiß natürlich auch PiS-Premier Morawiecki. Eine Antwort, wie seine nun angestrebte Quadratur des Kreises - ein Verbleib in der EU, wie die Regierung zuletzt immer wieder betonte, bei gleichzeitiger Nichtakzeptanz des Regelwerks - gelingen soll, bleibt auch nach dem Paukenschlag vom Donnerstag erst einmal offen. Am Freitag versuchte Morawiecki, versöhnliche Töne anzuschlagen. »Der Eintritt Polens und der mitteleuropäischen Länder in die EU ist einer der Höhepunkte der vergangenen Jahrzehnte«, schrieb er in einer Mitteilung - und führte dort eine neue Argumentationslinie ein, die aufzeigt, wie die PiS in den nächsten Tagen und Wochen ihre Schritte rechtfertigen wird: der Verweis auf nationale Souveränität, die in den Ländern Ostmitteleuropas anders und später errungen wurde als im Westen Europas und dementsprechend höher gewichtet wird, und ein Fingerzeig auf ein anderes europäisches Verfassungsgericht, nämlich jenes in Karlsruhe.
»Wir haben die gleichen Rechte wie andere Länder«, schrieb Morawiecki. »Deshalb sind wir auch nicht damit einverstanden, als Land zweiter Klasse behandelt zu werden.« 2020 hatte nämlich die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet - gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten das vom EuGH gebilligte Anleihekaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Und so, damit hat Morawiecki recht, die Frage nach der Rangordnung zwischen nationalem und europäischen Recht aufgeworfen. Noch dazu hat Karlsruhe sie den Luxemburger Richtern gegenüber teilweise abschlägig beschieden. Allerdings liegen zwischen beiden Fällen riesige Unterschiede, die Morawiecki nicht erwähnt.
Zum einen ist die Regierung Polens in diesem Fall ganz klar Partei mit eigenen Interessen, die sie teilweise brachial, vor allem gegenüber der eigenen Justiz, vertritt, während die Bundesregierung im Falle der Anleihekäufe sich am liebsten ganz herausgehalten hätte. Unabhängig von jeder politischen Bewertung des Vorgangs ist zumindest festzustellen, dass es keine offene Beeinflussung der Richter in ihrem Urteil gab. Und dies führt zur zweiten, noch schwerwiegenderen Auslassung Morawieckis: Die Verfassungsgerichte in Karlsruhe und Warschau sind seit 2015 kaum noch miteinander zu vergleichen - und werden auch seitens der europäischen Institutionen völlig unterschiedlich bewertet.
Zur Erinnerung: 2015 hatte die PiS die rechtmäßige Ernennung von drei Richtern durch die Vorgängerregierung aufgehoben und anstelle dessen selbst drei Richter bestimmt. Das damals noch unabhängige Verfassungsgericht urteilte, dass dieser Schritt gegen Polens Verfassung verstieß. Dieses Urteil wurde von der PiS einfach ignoriert, den drei sogenannten Doppelgängern wurden lediglich zunächst keine Fälle zugewiesen. Das änderte sich Ende 2016, seit Julia Przyłębska dem Gericht vorsitzt. Und seit Mai 2021 nun ist das juristische Chaos, weitgehend unbemerkt von großen Teilen der europäischen Öffentlichkeit, perfekt. Im Frühjahr dieses Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eindeutig: Die 2015 von der Regierungsmehrheit geänderte Zusammensetzung des Gerichts erfolgte widerrechtlich, von den betroffenen Richtern erlassene Urteile sind ungültig. Im Grunde ist das polnische Verfassungsgericht seitdem aus Sicht Europas nicht mehr die letzte unabhängige Instanz der polnischen Rechtsprechung - es gibt also letztinstanzlich festgestellt gar kein unabhängiges Verfassungsgericht in Polen.
Nun könnte, daraus folgend, die EU theoretisch die Beschlüsse des polnischen Verfassungsgerichts einfach ignorieren, weil sie die Institution selbst anzweifelt. Nur ist das natürlich erstens in der Praxis nicht möglich, weil die Urteile reale Auswirkungen auf die polnische und europäische Politik haben, von großen Fragen eines gültigen einheitlichen Rechtsrahmens bis hin zu sehr konkreten Folgen in den Alltag der meisten Menschen hinein. Und zum zweiten kommt hinzu, dass auch die EU sich nicht einfach eine andere polnische Regierung oder Justiz backen kann. Allerdings sind die europäischen Institutionen im Falle Polens sehr viel aufmerksamer und, nach einigem Zögern, sehr viel schneller und entschlossener als im Fall Ungarns, wo der Staatsumbau in Richtung Autoritarismus und »illiberaler« Demokratie ab 2010 unter Viktor Orbán vergleichsweise geräuschlos vonstatten ging.
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