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Erweiterte Pflichtleistungen können in Anspruch genommen werden

neu ab 1. oktober 2021 bei den 102 gesetzlichen krankenkassen

  • Lesedauer: 2 Min.

Zum erweiterten Angebot gehören ein erweitertes Neugeborenen-Screening, Tests auf Hepatitis B und C sowie ein neues Versorgungsangebot in der ambulanten Psychotherapie. Festgelegt hat diese erweiterten Vorsorgeleistungen der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) als Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Die Leistungen können ab sofort von den Versicherten auf Wunsch ohne eigene Kosten in Anspruch genommen werden. Was heißt das im Detail?

Verfahren leichter

Ab 1. Oktober 2021 gelten vereinfachte Regelungen für die vertragszahnärztliche Behandlung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind. Das haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband für die Behandlung von Patienten bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland vereinbart. Die Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) wurde vereinfacht. Unterschiedliche Behandlungs- und Erfassungsscheine werden durch einen einheitlichen Nationalen Anspruchsnachweis abgelöst. KZBV/nd

1. Erweitertes Neugeborenen-Screening: Mit Hilfe des Neugeborenen-Screenings, bei dem einige Tropfen Blut (meist aus der Ferse) untersucht werden, können seltene angeborene Erkrankungen bereits in den ersten Lebenstagen entdeckt werden. Die Früherkennungsuntersuchung umfasst jetzt auch die spinale Muskelatrophie (SMA) und die Sichelzellkrankheit.

2. Tests auf Hepatitis B und C: Alle Versicherten haben ab dem 35. Lebensjahre einen Anspruch auf einen sogenannten »Check-Up« alle drei Jahre. Dieser beinhaltet jetzt auch den Test auf Hepatitis B und C.

3. Neues Versorgungsangebot in der ambulanten Psychotherapie: Es wird nunmehr auch das Angebot einer gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung von den Krankenkassen bezahlt. Dabei können betroffene Personen erste Erfahrungen eines Gruppenaustauschs sammeln und prüfen, ob eine solche Therapie für sie infrage kommen könnte. Gleichzeitig geht es auch um eine erste Symptomlinderung. GBA/nd

Weitere Informationen über freiwillige Mehr- und Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen siehe unter www.gesetzlichekrankenkassen.de.

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