Das Comeback der Gratistests

Was die Ampelparteien zur Eindämmung der Infektionszahlen planen

  • Jürgen Petzold
  • Lesedauer: 3 Min.

Obwohl am 25. November die »epidemische Lage von nationaler Tragweite« ausläuft, sollen Maßnahmen zur Corona-Eindämmung weiter möglich sein. Das soll eine von den Ampelparteien erarbeitete Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gewährleisten. Am Donnerstag wurde der Entwurf der Ampel-Parteien erstmals im Bundestag beraten. Einige der geplanten Vorhaben sind darin noch nicht enthalten und sollen noch eingearbeitet werden. Was ändert sich?

3 G am Arbeitsplatz

Im Büro und in der Werkhalle soll bald die sogenannte 3G-Regel gelten. Das heißt, die Beschäftigten müssen entweder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder - täglich - ein negatives Testergebnis. Der Arbeitgeber soll das Recht auf Auskunft über den Impfstatus der Mitarbeitenden bekommen. Er soll zudem entsprechende Daten für eine gewisse Zeit abspeichern dürfen.

Revival der kostenlosen Bürgertests

Die sogenannten Bürgertests sind seit dem 11. Oktober nicht mehr kostenlos. Das soll sich schon in der kommenden Woche wieder ändern. Dann soll eine entsprechende Verordnung des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) in Kraft treten. Auch SPD, Grüne und FDP hatten sich für diesen Schritt ausgesprochen. Die Bürger sollen damit wieder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche bekommen.

Zugleich soll es für Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen Testpflichten geben. Im Gespräch sind wöchentlich ein bis zwei sogenannte PCR-Pooltests auch für geimpfte Mitarbeiter. Dabei werden gleichzeitig die Proben von mehreren Menschen genommen und gemeinsam ausgewertet.

Weitere Einschränkungen möglich

Bis zum 19. März sollen laut Gesetzentwurf bestimmte Einschränkungen weiter möglich sein. So wird die Maskenpflicht voraussichtlich in Bussen und Bahnen weiter gelten. Möglich sein soll weiterhin auch die Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Wo besondere Ansteckungsgefahren bestehen, soll auch künftig ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorgelegt werden müssen (3G). In bestimmten Betrieben, Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen oder Reisen sollen zudem weiter Hygienekonzepte vorgeschrieben sein. Ebenso sollen Kontaktdaten von Kunden oder Besuchern weiter erfasst werden.

Welche Regelungen entfallen?

Kontaktbeschränkungen oder die Schließung von Schulen und Geschäften sollen nach Bundesrecht nicht mehr möglich sein. Sie werden aus dem Katalog der Maßnahmen im Gesetz gestrichen.

Wann sollen die Neuregelungen kommen?

Damit keine zeitliche Lücke entsteht, in der es keine Rechtsgrundlage für Corona-Regeln gäbe, drücken die Koalitionäre in spe aufs Tempo. Schon am 18. November soll der Bundestag abstimmen. Danach muss der Bundesrat zustimmen, wofür es eine Sondersitzung am 19. November geben könnte.

Abfederung sozialer Härten

Um soziale Härten zu vermeiden, wird der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung ebenfalls bis März verlängert. Auch die Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung bleibt bis dahin ausgesetzt.

Die Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld - 30 statt zehn Kinderkrankentage pro Elternteil beziehungsweise 60 statt 20 für Alleinerziehende - wollen SPD, FDP und Grüne »ins Jahr 2022« verlängern.

Die Krankenhäuser sollen »zielgerichtete Zuschläge« bekommen können, wenn sie Corona-Fälle behandeln und Betten freihalten.

Strafbarkeit der Impfpassfälschung

Zwar gibt es bereits ein Gesetz zur Strafbarkeit solcher Fälschungen, doch es weist Lücken auf. Nach der bisherigen Fassung wird geahndet, wenn ein gefälschter Pass den Behörden vorgelegt wird. Dabei blieben jene Fälle außen vor, in denen Betrüger das gefälschte Dokument etwa in einer Apotheke vorlegten. In der neuen Fassung wurde dies nun geändert. AFP/nd

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