Zu wenig Kilometer wurden gemeldet
Gericht kippt Strafe
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz (Az. Az 16 S 2/21) hervor, das am 3. November 2021 bekanntgegeben wurde. Das Gericht lehnte die Klage eines Versicherers ab, der 500 Euro von einem Versicherten verlangt hatte. »Bei einem einfach fahrlässigen Verstoß steht diese Höhe der Vertragsstrafe im Hinblick auf das gegebenenfalls geringe Gewicht des Vertragsverstoßes jedoch außer Verhältnis zu dessen Folgen«, lautete das rechtskräftige Urteil.
Der Beklagte hatte sein Kfz mit maximaler Fahrleistung von 15 000 Kilometern pro Jahr versichert. Im Rahmen einer Unfallregulierung fiel der Versicherung auf, dass dies überschritten worden war. Sie verlangte deshalb eine Vertragsstrafe.
Laut Gericht sehen die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft nur eine Vertragsstrafe bei einer vorsätzlich zu niedrig angegebenen Kilometerzahl pro Jahr vor. Die Vertragsbedingungen im aktuellen Fall bezogen sich aber auch auf fahrlässiges Verhalten. Demnach wäre bei einer nicht gemeldeten Überschreitung von nur einem Kilometer bereits die Strafe fällig geworden. Dies benachteilige den Versicherungsnehmer unangemessen. dpa/nd
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