Zu wenig Kilometer wurden gemeldet

Gericht kippt Strafe

  • Lesedauer: 1 Min.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz (Az. Az 16 S 2/21) hervor, das am 3. November 2021 bekanntgegeben wurde. Das Gericht lehnte die Klage eines Versicherers ab, der 500 Euro von einem Versicherten verlangt hatte. »Bei einem einfach fahrlässigen Verstoß steht diese Höhe der Vertragsstrafe im Hinblick auf das gegebenenfalls geringe Gewicht des Vertragsverstoßes jedoch außer Verhältnis zu dessen Folgen«, lautete das rechtskräftige Urteil.

Der Beklagte hatte sein Kfz mit maximaler Fahrleistung von 15 000 Kilometern pro Jahr versichert. Im Rahmen einer Unfallregulierung fiel der Versicherung auf, dass dies überschritten worden war. Sie verlangte deshalb eine Vertragsstrafe.

Laut Gericht sehen die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft nur eine Vertragsstrafe bei einer vorsätzlich zu niedrig angegebenen Kilometerzahl pro Jahr vor. Die Vertragsbedingungen im aktuellen Fall bezogen sich aber auch auf fahrlässiges Verhalten. Demnach wäre bei einer nicht gemeldeten Überschreitung von nur einem Kilometer bereits die Strafe fällig geworden. Dies benachteilige den Versicherungsnehmer unangemessen. dpa/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.