Führt eine jahrzehntelange Duldung zu einem Anspruch auf das Wegerecht?

Nachbarschaftliche probleme

  • Lesedauer: 2 Min.

Selbst wenn ein Grundstückseigentümer über einen sehr langen Zeitraum hinweg unwidersprochen einen Weg über das nachbarliche Anwesen nutzt, ergibt sich daraus noch kein Gewohnheitsrecht. Kommt es zu keiner Einigung, muss er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Nutzung des Weges einstellen.

Der Fall: Zwei Nachbarn stritten sich nach Jahrzehnten ohne größere Probleme plötzlich um das Wegerecht, das durch ein Grundstück führte. Einer von beiden verwies darauf, dass er auf diese Zufahrt zu seinen (baurechtlich nicht genehmigten) Garagen angewiesen sei und dem auch über einen denkbar langen Zeitraum nicht widersprochen worden sei. Doch nach einem Eigentümerwechsel und einer Übergangsphase erklärten die neuen Grundstückseigentümer, sie würden einer weiteren Nutzung nicht mehr zustimmen.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 155/18) musste das letzte Wort sprechen, nachdem sich bereits das Landgericht und Oberlandesgericht für eine weitere gewohnheitsrechtliche Nutzung ausgesprochen hatten. Die höchste Instanz sah das anders. Außerhalb einer Eintragung im Grundbuch und wegen anderer Ausnahmen wie eines Notwegerechts könne die Erlaubnis durchaus widerrufen werden. Der BGH verwies den Fall zurück an die unteren Instanzen, um zu prüfen, ob hier eine Ausnahme vorliege. Wenn nicht, bleibe es bei der Untersagung. LBS/nd

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