Bestraft für die Trennung

Lisa Ecke über Hartz-IV-Kürzung bei Kindern von getrennten Eltern

  • Lisa Ecke
  • Lesedauer: 1 Min.

Minderjährige in Hartz IV müssen sich entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben möchten. Das ist die Realität von Millionen Kindern. Obwohl sie auch bei getrennten Eltern ein Recht auf ein Aufwachsen mit Beiden haben. Das ist kein Wunsch, sondern steht in einer 2015 vom Europarat beschlossenen Resolution. Ein Großteil der Kinder wünscht laut einer aktuellen Studie, gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen zu verbringen. Doch das Wechselmodell ist teuer: Es werden an beiden Wohnorten Kinderzimmer benötigt, Möbel müssen doppelt angeschafft werden. Unerschwinglich mit Hartz IV. Doch auch das Residenzmodell sorgt für Zusatzkosten.

Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Jobcenter statt Mehrbedarf zu zahlen, sogar die Sozialleistung kürzen. So auch in einem aktuellen Streitfall. Die Mutter, die geklagt hatte, erhält für jeden Tag weniger Geld, an dem ihr Kind bei dem Vater ist. Das Jobcenter hatte das Sozialgeld anteilig aufgeteilt. Obwohl die Kosten für Strom, Hausrat und Bekleidung durchgehend anfallen. Laut Bundessozialgericht ist das rechtmäßig, jedoch muss ein Mehrbedarf bewilligt werden. Wie hoch dieser ist, bleibt offen. Diese finanzielle Benachteiligung von Trennungskindern muss aufhören. Der Besuch eines Elternteils darf nicht zu noch mehr Armut führen.

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