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Reißt sie ab!
Ulrike Wagener über den Freispruch der Denkmalstürzer von Bristol
Es ist kein krimineller Akt, das Denkmal eines Sklavenhändlers zu beschädigen, abzureißen, ja gar ins Wasser zu werfen – das gilt jedenfalls nach dem jüngsten Urteil im englischen Bristol. Der internationalen Debatte um Monumente, die ehemalige Kolonialherren und Sklavenhändler ehren, könnte das Aufwind verschaffen.
Auch in Deutschland gibt es zahlreiche solche Denkmäler. Als Beispiel sei Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg, genannt, der mit der von ihm gegründeten »Afrikanischen Compagnie« im 17. Jahrhundert Menschen versklavte, über den Atlantik verschiffte und verkaufte. Und Otto von Bismarck, der die deutschen Kolonien staatlich absicherte und selbst finanziell vom Handel in den Kolonien profitierte.
Die Symbolkraft von Denkmälern - und ihres Falls. Im Zuge der weltweiten Proteste gegen Polizeigewalt wurden auch glorifizierende Monumente der rassistischen Geschichte gestürzt
Es wird dem Lauf der Geschichte nicht gerecht, wenn man Ehrendenkmäler von Menschen, die aufgrund ihrer rassistischen Ideologie für die Versklavung, Ausbeutung und den Tod anderer Menschen gesorgt haben, unkommentiert in der Gegend stehen lässt. Das bedeutet nicht, dass die Denkmäler aus dem Stadtbild komplett verschwinden müssen. Das Urteil in Bristol sollte man sich zu Herzen nehmen. Solange der Staat sich nicht um die überholten Ehrenmänner kümmert, müssen es andere tun.
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