Mutter gegen die Corona-Impfung
sorgerechtsstreit
Die Eltern des 16-jährigen A. sind geschieden und üben das Sorgerecht gemeinsam aus. Der Junge lebt bei der Mutter und besucht den Vater regelmäßig. Der Vater vereinbarte im Juni 2021 einen Impftermin bei der Hausärztin, denn der Sohn wollte sich gegen das Coronavirus unbedingt impfen lassen. Weil die Mutter protestierte, wurde der Termin abgesagt: Sie hält die Impfung mit dem Präparat von Biontech/Pfizer für eine »Gentherapie«.
Daraufhin beantragte der Vater beim Amtsgericht, ihm die Entscheidungsbefugnis für die Impfung im Eilverfahren zu übertragen. Die Hausärztin bestätigte, dass sie medizinisch geboten sei: Der Sohn sei übergewichtig (Adipositas), was das Risiko für einen schweren Verlauf einer eventuellen Covid-19-Erkrankung erhöhe. Zudem könne er mit 16 Jahren die Tragweite dieser Entscheidung sehr gut einschätzen und wünsche die Impfung ausdrücklich.
Nachdem das Amtsgericht seinem Antrag zugestimmt hatte, ließ der Vater den Sohn impfen. Vor der Zweitimpfung legte die Mutter Rechtsbeschwerde ein, die jedoch vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 6 UF 120/21) mit Urteil vom 17. August 2021 zurückgewiesen wurde. Da sich die Eltern nicht einigen könnten, habe das Amtsgericht zu Recht die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil übertragen, dessen Standpunkt dem Wohl des Kindes besser entspreche. Der Sohn habe im Sommer die Streitfrage schnell klären wollen - angesichts steigender Infektionszahlen und einer geplanten Urlaubsreise mit dem Vater. »Ungeimpft« hätte er nach der Spanienreise in Quarantäne gehen müssen und seine sozialen Kontakte würden in der absehbaren »vierten Corona-Welle« wieder eingeschränkt.
Dass der Sohn aufgrund seines Alters und seiner Entwicklung imstande sei, sich eine eigene Meinung über Nutzen und Risiken der Impfung zu bilden, stehe nach seiner Aussage vor Gericht und auch nach Ansicht der Hausärztin fest. Von daher übertrug das Oberlandesgericht im Interesse und zum Wohle des Kindes die Sorgerechtsentscheidung dem Vater. OnlineUrteile.de
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