Nicht bereit, zu enteignen

Landtag lässt Rettungsmöglichkeit für Senioren-Wohnanlagen ungenutzt

76 von 111 Senioren werden Ende Januar aus der Potsdamer Josephinen-Wohnanlage ausgezogen sein, bedauert die Landtagsabgeordnete Isabelle Vandré (Linke). Allen 111 Bewohnern kündigte die Soziale Grundbesitzgesellschaft mbH (SGG), eine Tochter der MK-Kliniken, im November die Mietverträge. Begründet wurde dies unter anderem mit einer Verzögerung der 2019 gestarteten Bauarbeiten am Speisesaal. Außerdem hieß es: »Vor dem Hintergrund fehlenden Personals und gestiegener Preise können wir die Betreuungsleistungen in der erforderlichen Qualität und Sicherheit mittel- und langfristig nicht mehr zu wirtschaftlich akzeptablen Preisen anbieten.«

Das Vorgehen der SGG sei »zutiefst unsozial und skandalös«, schimpft die Landtagsabgeordnete Vandré. Dahinter stecke das Interesse, die Immobilien besser auszunutzen. Es würde sie nicht wundern, wenn die Quartiere in dem Objekt an der Burgstraße 6a demnächst als Eigentumswohnungen angeboten werden.

Einst gehörte das Hochhaus der kommunalen Wohnungsgesellschaft Pro Potsdam. Die hatte es verkauft. Nun erwog die Stadt den Rückkauf des Gebäudes, damit die Bewohner nicht hinausgeworfen werden. Das Büro von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) bot den Hauseigentümern Termine für ein Gespräch darüber an. Aber daraus ist nichts geworden. Darum wollte Die Linke andere Saiten aufziehen. Im Landtag beantragte sie, das brandenburgische Enteignungsgesetz so zu ändern, dass es künftig nicht nur für Straßenbau und Ähnliches angewendet werden könnte, sondern auch für Fälle wie den der Josephinen-Wohnanlage. Doch das lehnten die Koalitionsfraktionen SPD, CDU und Grüne ab. Die Oppositionsfraktionen AfD und Freie Wähler enthielten sich. So stand Die Linke mit ihrem Vorschlag allein.

Dabei missbilligten sämtliche Fraktionen das Agieren der SGG. »Wir alle verurteilen das Vorgehen dieser Grundbesitzgesellschaft, die das Soziale im Namen trägt«, versicherte die Landtagsabgeordnete Elske Hildebrandt (SPD). Es gehört wenig Fantasie dazu, sich vorzustellen, welche Worte ihre Mutter für einen solchen Vorgang gefunden hätte. Nicht umsonst nannte man die 2001 verstorbene Sozialministerin Regine Hildebrandt (SPD) »Mutter Courage des Ostens«. Sie war nicht auf den Mund gefallen. Tochter Elske beklagte nun mit sanfter Stimme, der Antrag der Linksfraktion wecke Hoffnungen, die er nicht erfüllen könne. Auch Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) bedauerte, das Enteignungsgesetz sei für solche Fälle »nicht anwendbar«.

Nach einer einleitenden Bemerkung, es sei »moralisch verwerflich, unbefristete Mietverträge zu kündigen«, betonte die CDU-Abgeordnete Roswitha Schier, Eigentum unterliege in der Bundesrepublik und im Land Brandenburg besonderem Schutz - dies nach der Erfahrung von Enteignungen »in zwei Diktaturen«. Damit meinte sie das Naziregime und die DDR.

Mit dem Vorwurf sozialistischer Enteignungsfantasien hatte die Linke-Politikerin Vandré gerechnet. Sie hatte extra vorgebaut und gesagt: Bayern habe ein Enteignungsgesetz, das die begehrte Möglichkeit eröffnet. Nachdem Roswitha Schier von der CDU dennoch mit dem Vorwurf kam, mischte sich Ronny Kretschmer (Linke) mit der Zwischenfrage ein, ob demnach in Bayern diktatorische Verhältnisse herrschen? Isabelle Vandré erinnerte, dass es die Verbraucherzentrale Brandenburg gewesen sei, die das Augenmerk der Politik auf eine Regelungslücke gelenkt habe, die eine Enteignung der Josephinen-Wohnanlage verhindere. Es nützte nichts. Der Antrag wurde abgeschmettert.

Eine andere Wohnung für unter 1000 Euro Miete im Monat zu finden, sei für die Betroffenen in Potsdam fast unmöglich, bestätigt Peter Mundt, Vorsitzender des Seniorenbeirats der Stadt. Ob wirklich genau 76 Bewohner schon gegangen sind oder es in den nächsten Tagen tun werden, weiß Mundt nicht zu sagen. »Aber die Größenordnung stimmt«, schätzt er. Zwar habe der Mieterverein mit den Leuten Widerspruch gegen die Kündigungen eingelegt. Doch viele der oft 90 Jahre und älteren Menschen wollten sich den Stress nicht antun, es auf eine Räumungsklage ankommen zu lassen. Sie ziehen lieber freiwillig aus, obwohl ihnen erklärt wurde, dass sie nicht einfach auf die Straße gesetzt werden dürfen.

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