Wildau kann Bürgermeisterin abwählen

Wildaus Stadtparlament beschließt Termin für Bürgerentscheid zu Angela Homuth (SPD)

László Ungvári, Christine Stüber-Errath, und Thomas Kuhn (v. l.) beim Pressetermin zum Start des Bürgerbegehrens im Oktober 2021.
László Ungvári, Christine Stüber-Errath, und Thomas Kuhn (v. l.) beim Pressetermin zum Start des Bürgerbegehrens im Oktober 2021.

In Wildau (Dahme-Spreewald) gibt es am 3. April einen Bürgerentscheid zur Abwahl von Bürgermeisterin Angela Homuth (SPD). Das hat das Stadtparlament am Dienstagabend bei einer Sondersitzung mit großer Mehrheit beschlossen. Erzwungen wurde der Bürgerentscheid durch ein Bürgerbegehren, das von 2534 Einwohnern unterschrieben wurde - 315 gültige Unterschriften mehr als nötig.

Die Festsetzung des Termins für den Bürgerentscheid durch das Stadtparlament war eigentlich nur noch eine Formalie. Trotzdem gab es Befürchtungen, SPD und CDU würden noch querschießen, um die Abwahl der Rathauschefin zu verhindern. So beschwerte sich Linksfraktionschef Heinz Hillebrand, dass die Sondersitzung in die Winterferien gelegt wurde und nicht als Hybridversammlung stattfinden sollte, bei der sich einzelne Stadtverordnete online aus dem Urlaub oder aus der Corona-Quarantäne hätten zuschalten können.

Am Mittwochmorgen veröffentlichte die Stadtverwaltung bereits eine Mitteilung, wonach für die acht Urnen- und drei Briefwahllokale am 3. April je fünf bis sieben Abstimmungshelfer gesucht werden.

Auf die Ablösung von Bürgermeisterin Homuth dringt die örtliche Bürgerinitiative für Demokratie und Transparenz. An deren Spitze steht die frühere Eiskunstlauf-Weltmeisterin und DDR-Fernsehmoderatorin Christine Stüber-Errath. Homuth wird schlechter Führungsstil vorgeworfen, außerdem soll sie sich bemüht haben, einem Investor ein 4600 Quadratmeter großes Grundstück der kommunalen Wohnungsgesellschaft weit unter Wert zuzuschanzen. Damit soll der Investor sich für 1500 Euro zu revanchieren versucht haben, die Bekannte mit finanziellen Schwierigkeiten von ihm erhielten.

Die Ermittlungen zu dem Fall, die sich auch noch auf eine 10.000-Euro-Spende für den Bürgermeisterwahlkampf und das Begleichen der Restaurantrechnung für die Siegesfeier erstreckten, sind von der Staatsanwaltschaft allerdings im August 2021 eingestellt worden: gegen Zahlung von 5500 Euro durch Homuth. So glimpflich davongekommen ist die Politikerin, weil der Grundstücksdeal am Ende gar nicht zustande kam.

Im Mai 2019, als Homuth die Stichwahl gehen Matthias Mnich (Linke) gewann und so Bürgermeisterin werden konnte, hatte sie 2657 Stimmen erhalten. Es hatten also damals nur 123 Einwohner mehr für sie gestimmt, als nun das Bürgerbegehren zu ihrer Abwahl unterzeichneten.

Die Initiative für Demokratie und Transparenz zeigt sich optimistisch, dass die Einwohner beim Bürgerentscheid am 3. April »ihre Chance wahrnehmen und für einen Neustart in Wildau ihre Stimme abgeben«.

Initiativensprecherin Stüber-Errath erläutert, worum es am 3. April gehen werde, wofür die Bevölkerung stimmen könne: »Für eine bürgernahe Politik, für Transparenz, Ehrlichkeit, Empathie und Vertrauen.« Sie sagt: »Ich bin optimistisch, dass die Wildauerinnen und Wildauer ihr demokratisches Recht wahrnehmen werden und sich für die Abwahl von Frau Angela Homuth als Bürgermeisterin entscheiden werden. Wir wünschen uns in Wildau ein Miteinander-Füreinander und dass nach Frau Homuth die Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen wiederhergestellt wird. Eine Bürgermeisterin, die nach wie vor dem Verdacht unterliegt, bestechlich zu sein, ist für das oberste Amt in unserer Stadt nicht geeignet.«

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