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Die Leistung sollte im Vordergrund stehen - und nicht die Prämienhöhe

Versicherungscheck des BDV zum Jahresbeginn

  • Bianca Boss, Bdv
  • Lesedauer: 2 Min.

Das erklärte Ziel ist: Geld sparen! Doch genau das ist die falsche Strategie. Gerade bei der Prüfung von Versicherungsverträgen sollte nicht auf die Prämienhöhe , sondern die versicherten Leistungen im Vordergrund stehen. Schließlich ist im Schadenfall entscheidend, ob der Versicherungsvertrag eine ausreichende Absicherung bietet und nicht, ob der Tarif günstig gewesen ist.

Verbraucher sollten daher ihre Versicherungsverträge gründlich überprüfen. Der Bund der Versicherten (BdV) hat für Verbraucher das Online-Tool »BedarfsCheck« entwickelt, über das man regelmäßig mit nur wenigen Klicks überprüfen kann, welche privaten Versicherungsverträge man zwingend benötigt und welche überflüssig sind. So entsteht ein Gesamtbild darüber, welcher Versicherungsschutz zu den verschiedenen Bedarfen passt. Verbraucher erhalten eine unabhängige Orientierung.

Das BedarfsCheck-Ergebnis kann als PDF heruntergeladen werden. Zudem werden Infoblätter angeboten, die der BdV selbst entwickelt hat.

BdV-Mitglieder erhalten darüber hinaus exklusiven Zugang zu Tarifempfehlungen für Anbieter, die die BdV-Kriterien erfüllen und die der BdV ermittelt hat. Zudem können sie sich von den Versicherungs-Expert*innen des BdV unabhängig und individuell zu privaten Versicherungen sowie zur Altersvorsorge beraten lassen.

Der Bund der Versicherten wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45 000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt.

Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er berät seine Mitglieder individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Besonderer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge bei Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung. BdV/nd

Infos unter www.bundderversicherten.de

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