Leserpost

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Hurra! Hurra! Hurra!

nd-Ratgeber vom 29.12.2021, Seite 8 Neues im Jahr 2022 «Rückgabe von Elektro-Altgeräten im Supermarkt

Deutschland hat jetzt zum dritten Mal das Fahrrad erfunden. Supermärkte und Discounter müssen Elektrogeräte zurücknehmen - aber nur wenn sie mehr als 800 m² Verkaufsfläche haben. Was für eine bahnbrechende Neuerung!

Hoffentlich lachen sich in der Schweiz nicht allzu viele Händler darüber kaputt. Kommentar eines Schweizer Fachkollegen: »Nur die Deutschen schaffen es, soviel Unsinn in ein Gesetz zu verpacken.«

Denn in der Schweiz gilt seit gut 25 Jahren: Wer Elektrogeräte verkauft, muss sie auch zurücknehmen - gleichgültig, wie groß sein Geschäft ist. Diese Regelung ist nicht markengebunden. Dazu zahlt der Kunde beim Kauf sogenannte Umweltpunkte. Diese bewegen sich in der Größenordnung von einigen 10 Rappen (zum Beispiel für ein Handy) bis zu unter 10 Franken je nach Größe und Masse des Gerätes. Dieses Geld geht auf ein Konto, von dem der Händler die Annahme, Lagerungs- und Transportkosten erstattet bekommt. Und das funktioniert! Hinzu kommt, dass Elektronikschrott aus der Schweiz nicht ausgeführt werden darf.
Dr.-Ing. Eckhard Schicht, Lutherstadt Wittenberg

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