- Kommentare
- EU-Lieferkettengesetz
Chance zum Nachbessern
Bundesregierung kann EU-Vorlage für Sorgfaltspflicht von Unternehmen nutzen
Zwei Jahre lang haben Lobbyverbände aus der Wirtschaft versucht, die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen abzumildern. Zunächst schienen sie erfolgreich: Mehrmals hat die EU-Kommission die Vorlage des Lieferkettengesetzes verschoben. Noch zu Monatsanfang warnten nicht nur Umweltgruppen und Gewerkschaften vor einem weiteren Aufschub, auch rund 100 Unternehmen protestierten.
Nun ist es doch da, und die Wirtschaftsverbände sind empört. Auch noch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen würden vorgeschrieben, ließ der Bundesverband Außenhandel verlautbaren. Insbesondere die zivilrechtliche Haftung wird »ausdrücklich abgelehnt«. Die weitere Verschärfung der Maßnahmen auf nationaler Ebene müsse »unter allen Umständen« vermieden werden, kommentiert der Handelskammertag. Dabei ist der Vorschlag gar nicht der ganz große Wurf: Noch immer bleiben Schlupflöcher, und das Gesetz gilt nur für die größeren Unternehmen in Europa.
Jetzt ist die Bundesregierung gefordert. Ihr eigenes Gesetz bleibt hinter dem EU-Vorschlag zurück. In der nationalen Umsetzung aber kann sie nachbessern – zugunsten der Beschäftigten in der globalen Lieferkette und gegen weitere Umweltzerstörungen.
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.