Kein scharfes Schwert

Martin Ling über den Entwurf zum Lieferkettengesetz

  • Martin Ling
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Minimalziel ist erreicht: Das Lieferkettengesetz kann noch vor den Bundestagswahlen verabschiedet werden. Nach zähen Verhandlungen zwischen Entwicklungs-, Arbeits- und Wirtschaftsministerium liegt nun ein gemeinsamer Entwurf vor, der angesichts der Beteiligten nichts anderes als ein Kompromiss sein kann.

Mit dem Lieferkettengesetz werden erstmals überhaupt deutsche Unternehmen in Verantwortung genommen für das, was ihre Zulieferer im Ausland veranstalten. Bisher konnte es ihnen egal sein, wenn bei ihren Vertragspartnern soziale und ökologische Standards mit Füßen getreten wurden. Nun sollen vorerst nur die großen Unternehmen per Gesetz verpflichtet werden, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von menschenrechtlichen, sozialen und Umweltstandards zu achten. Das ist ein Fortschritt. Denn an freiwillige Selbstverpflichtungen haben sich die wenigsten Unternehmen gehalten – der Profit geht vor!

Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat für die Entschärfung hart gekämpft: Die Bundesregierung verzichtet auf eine zivilrechtliche Haftung. So haben direkt Geschädigte keine Möglichkeit, Firmen hierzulande gerichtlich zu belangen. Das scharfe Schwert wurde weggesteckt.

Nach Frankreich 2017 ist Deutschland das zweite Land mit einem Lieferkettengesetz. Das ist bei aller Begrenztheit ein Fortschritt. Und es könnte noch besser kommen. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat Ende Januar fast einstimmig für einen starken Gesetzentwurf mit Haftung gestimmt. Das EU-Lieferkettengesetz soll im Frühjahr kommen. Wie scharf es wird, ist offen, doch Altmaier kann da nicht direkt bremsen.

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