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Weltverbrauchertag in Kriegszeiten

Mehr gesetzliche Handhabe sowie präventive Aufklärung sollen Verbraucher und Verbraucherinnen besser schützen

  • Martin Höfig
  • Lesedauer: 4 Min.

Unsere Welt ist voll von manipulativer und falsche Tatsachen vortäuschender Werbung, der fast niemand entgehen kann. Schon gar nicht im digitalen Zeitalter, in dem der Zugriff auf unsere Aufmerksamkeit durch das Smartphone als ständigem Begleiter nahezu total geworden ist. Dann aber kommt die Bestellung aus dem Online-Shop nicht an, der Klick in der App hat unwillkürlich ein Abo ausgelöst oder das angebliche Willkommensgeschenk des Telefonanbieters entpuppt sich als kostenpflichtige Zusatzleistung. Um vor solchen und anderen Kostenfallen zu warnen, starten die Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag am 15. März eine bundesweite Kampagne. Unter dem Motto »Pass auf deine Mäuse auf« soll das Thema sowohl on- als auch offline aufgegriffen werden - von großen, sogenannten Bodenplakaten in Bahnhöfen über Radiobeiträge bis zu Online-Vorträgen und umfassenden Informationen auf der Webseite des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unter: www.verbraucherzentrale.de/kostenfallen.

Der Weltverbrauchertag geht zurück auf eine Rede des US-Präsidenten John F. Kennedy vor dem US-Kongress vor genau 60 Jahren. Im März 1962 sprach Kennedy dort den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht zu, vor betrügerischer oder irreführender Werbung und vor gefährlichen oder unwirksamen Medikamenten geschützt zu werden. Außerdem postulierte er das Recht, aus einer Vielfalt von Produkten mit marktgerechten Preisen auswählen zu können.

Als internationaler Aktionstag, an dem weltweit öffentlich auf Verbraucherbelange aufmerksam gemacht wird, wird der Tag seit 1983 jährlich am 15. März begangen. Den diesjährigen Aktionstag möchten die Verbraucherzentralen nutzen, um offensiv auf betrügerische Praktiken im Konsumalltag aufmerksam zu machen. Obwohl in der Vergangenheit Gesetzesänderungen in Kraft traten, die Kostenfallen verhindern sollen, werden diese von vielen Anbietern noch immer nicht umgesetzt.

Ein Beispiel ist die sogenannte Button-Lösung, eine 2012 geschaffene gesetzliche Regelung zur Erhöhung der Transparenz im Onlinehandel. Verbraucher und Verbraucherinnen sollen dadurch genau und sicher erkennen können, wenn ein Klick Geld kostet. Die Regelung betrifft neben dem gewöhnlichen Handel im Netz auch den Handel über Mobilseiten oder Apps sowie über Plattformen wie Amazon oder Ebay. »Dass sich viele Anbieter nicht an solche Vorgaben halten, hat für Verbraucherinnen und Verbraucher dann oftmals immer noch zur Folge, dass ihnen ein vermeidbarer finanzieller Schaden entsteht«, sagt Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin.

Neben dem erforderlichen gesetzlichen Schutz vor Kostenfallen sei es zudem wichtig, »Verbraucherinnen und Verbraucher schon präventiv über Risiken zu informieren, damit sie gar nicht erst in solche Fallen tappen«, ergänzt Christiane Rohleder, Staatssekretärin beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Sie begrüßt die bundesweite Aufklärungskampagne zum Weltverbrauchertag ausdrücklich. »So erfahren die Menschen zum Beispiel, wie sie einen Fake-Shop erkennen oder wie sie sich vor versehentlichen Käufen am Smartphone schützen können.«

Angesichts des Krieges in der Ukraine warnen die Verbraucherzentralen aktuell aber auch vor weiterem Ungemach. Da die großen Erdölkonzerne angekündigt haben, kein Öl mehr aus Russland beziehen zu wollen, ist der Ölpreis bereits deutlich in die Höhe geschnellt. Einige Industrieländer erwägen deshalb, einen Teil ihrer strategischen Ölreserven freizugeben. Zusätzlich wird sich das Klimapaket in den kommenden Jahren auf den Ölpreis auswirken. »Damit ist klar: Heizen mit fossilen Energieträgern wird teurer. Wer zur Miete wohnt, sieht das aber nicht direkt«, mahnt der vzbv. Da Vermieter Abschlagszahlungen über die Nebenkosten kassieren und Mehrkosten vorstrecken, falls die Heizung teurer wird, sollten sich Verbraucher darauf einstellen, dass es bei der Jahresabrechnung für 2022 zu hohen Nachzahlungen kommen könne. »Verbraucher und Verbraucherinnen sollten sich dafür bereits etwas Geld beiseitelegen. Bei knapper Kasse können sie außerdem prüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Für Wohngeld- und Bafög-Empfänger hat die Regierung außerdem einen Heizkostenzuschuss beschlossen, der zumindest Teile abfedern kann«, erinnert der Bundesverband.

Bei den Strompreisen könnte Verbrauchern zumindest die angekündigte Senkung der EEG-Umlage im Sommer helfen - wenn Anbieter die Kostensenkung denn weitergeben. »Dennoch sind die Strompreise unabhängig vom Krieg in der Ukraine in den letzten Monaten gestiegen. Auch hier treiben teurer gewordene Rohstoffe wie Kohle und Gas nun zusätzlich den Preis«, heißt es beim vzbv.

Während der Aktionswoche bis zum 18. März bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 24 Online-Vorträge an. Die Themen reichen von Fake-Shops über In-App-Käufe bis zu den Tücken von Vergleichsportalen. Die Vorträge finden immer um 15 Uhr oder um 18 Uhr statt, die kostenfreie Anmeldung läuft über die Webseite des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

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