Heizkosten-Novelle belastet Mieter

Deutscher Mieterbund klagt über Kosten und Aufwand

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»Viele Mieterinnen und Mieter fühlen sich durch solche Maßnahmen abgezockt, denn sie tragen dafür oft einseitig die Kosten« beklagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes. Das sei schon beim CO2-Preis so. Auch bei der Heizkosten-Novelle habe der Gesetzgeber versäumt, die Kostenfrage zu lösen, so Siebenkotten.

Die Unzufriedenheit bei den Mietern wachse - auch weil sich ihnen kaum Alternativen böten. »Sie können zwar die Raumtemperatur reduzieren, aber das nützt nichts, wenn sie dann frieren müssen«, sagt Siebenkotten.

Novellierte Heizkostenverordnung

Mit der novellierten Heizkostenverordnung wird die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht umgesetzt. Sie verpflichtet ab 1. Januar 2022 alle Gebäudeeigentümer, in deren Objekten fern ablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert sind, den Nutzern monatliche Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte von Heizkostenverteilern mitzuteilen. Die Auflistung muss einen Vergleich zum Vormonat und Vorjahresmonat, den eigenen Durchschnittsverbrauch und den Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer enthalten. Die Jahresendabrechnung muss auch über erhobene Steuern und Abgaben informieren.

Nutzer erhalten somit mehr Transparenz über den individuellen Energieverbrauch und die individuellen Kosten für Heizen und Warmwasserbereitung und können ihr eigenes energiesparendes Verhalten besser regulieren. Bis zum 31. Dezember 2026 sind fern ablesbare Ausstattungen grundsätzlich nachzurüsten.

Mieterentlastung

Die Bundesregierung hat aufgrund der drastisch gestiegenen Preise für Heizöl (+51,9 %), Erdgas (32,2 %) und Energie (20,5 %) Entlastungen beschlossen. So sollen Mieter nicht mehr als die Hälfte der Kosten für die CO2-Bepreisung bezahlen. Schon ab Juli wird die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom nicht mehr über die Stromrechnung gezahlt. Bisher beträgt die Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden spart rund 89 Euro. Bei einem Jahresverbrauch von 6000 Kilowattstunden sind es etwa 133 Euro. nd

GdW-Präsident Axel Gedaschko nennt die Heizkostenverordnung ein »Bürokratiemonster«. Er bezifferte die Kosten des bürokratischen Aufwands für Mehrfamilienhäuser auf bis zu 140 Millionen Euro pro Jahr. »Mit diesem Geld könnten mehr als 4500 Wohnungen energetisch auf Vordermann gebracht werden«, so Gedaschko.

Für die Mieter würde sich die neue Verordnung im Schnitt mit 30 bis 40 Euro Mehrkosten pro Jahr niederschlagen. »In schwierigen Fällen, bei sogenannten Walk-by- und Drive-by-Ableseverfahren, fallen sogar 60 bis hin zu 90 Euro pro Wohnung an«, rechnet Gedaschko vor. Die Mehrkosten träfen jene am härtesten, die ohnehin schon wenig Einkommen hätten. Er plädierte für die Einführung eines digitalen Mieterportals mit individuellen Zugängen.

Die Heizkostenverordnung war von der Vorgängerregierung zum 1. Dezember 2021 in Kraft gesetzt worden. Danach müssen ab 2022 Mieter in Wohnungen mit fern ablesbaren Zählern oder fern ablesbaren Heizkostenverteilern einmal pro Monat über ihren aktuellen Heizenergieverbrauch informiert werden. Die Infos können per Post, per E-Mail oder in einer App den Mietern zur Verfügung gestellt werden.

Der Deutsche Mieterbund warnt vor zusätzlichen Kosten für die Mieter - etwa durch hohe Abrechnungskosten und Preiserhöhungen der Messdienstunternehmen. Auch könnten Vermieter den Aufwand für neu eingebaute Geräte zum Anlass für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung nehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen die Anmietungskosten für die Geräte auf die Miete umlegen.

Bundeswohnministerin Klara Gey- witz (SPD) verteidigte die Neuerungen. »Der Ansatz ist, dass man Transparenz schaffen wollte. Das Bewusstsein der Verbraucher für den eigenen Verbrauch soll geschärft und sie zu einem geringen Verbrauch angehalten werden.« Durch die Umstellung der Fernablesbarkeit erhoffe man sich Kostenneutralität. »Wir werden uns in drei Jahren ansehen, ob die gewünschten Effekte eingetreten sind.« AFP/nd

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