Geheimdienst gehört aufgelöst

Aert van Riel über das Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 1 Min.

Bayern hat jahrelang mit seinem Verfassungsschutzgesetz gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Überwachungsmaßnahmen, welche die CSU-Regierung ihrem Inlandsgeheimdienst einräumte, sind nicht vereinbar mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung. Überraschend ist diese Schlussfolgerung des Bundesverfassungsgerichts nicht. Politiker spielen immer wieder dasselbe Spiel. Sie leben ihren Überwachungsfetischismus aus, so lange es eben geht, und überarbeiten ihre Gesetze erst, wenn Gerichte eingreifen. Mehr als ein Jahr dürfen die Instrumente, wenn auch nur eingeschränkt, von den bayerischen Geheimdienstleuten angewendet werden. Dann kommt die Reform.

Das Urteil der Karlsruher Richter ist nicht mehr als ein symbolischer Erfolg. Denn es suggeriert, dass der sogenannte Verfassungsschutz funktioniert, wenn ihm per Gesetz die richtigen Vorgaben gemacht werden. Dabei hätte das bayerische Landesamt spätestens aufgelöst werden müssen, als es die NS-Opferorganisation VVN-BdA in seinen Berichten diskreditiert hat. Aber man kann eben nicht viel erwarten von einem Gericht, in dem der frühere CDU-Politiker Stephan Harbarth den Vorsitz hat und gemeinsam mit anderen Richtern über die Gesetze seiner früheren Parteifreunde urteilt.

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.