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- Geflüchtete Kinder und Jugendliche
Kinderschutz ist dringlich
Jugendhilfe und Jugendliche müssen gestärkt werden, findet Claudia Krieg
Wenn sich Krisen vertiefen, trifft es die ohnehin schon Verletzlichen am härtesten. Das ist keine Weisheit, aber ein Fakt, dem Rechnung getragen werden muss. Ob man sich in dem Zusammenhang zuerst das Problem der zu Prostitution gezwungenen Minderjährigen und dann das der nicht ausreichend versorgten unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten anschaut oder andersherum, ist dafür zunächst nachrangig. Klar ist: bestehende Hilfestrukturen sind einfach nicht genügend ausgestattet.
Im Zuge der Kriege im Nahen und Mittleren Osten mussten sich sehr viele junge Menschen, vor allem minderjährige männliche Jugendliche, auf Fluchtwege begeben. Zum einen sollten sie davor bewahrt werden, in militärische Auseinandersetzungen hineingezogen zu werden, zum anderen gelten sie als Hoffnungsträger, um der im globalen Süden häufig herrschenden Armut zu entgehen und zugleich ihre zurückbleibenden Familien zu unterstützen. Dieser Druck lastet also sowieso schon auf den Teenagern, die oft ohne familiäre Hilfe in einer völlig fremden Umgebung viel Unterstützung brauchen: um anzukommen, Fluchttraumata zu überwinden, Perspektiven zu entwickeln.
Wenn hier die Stellen nicht ausreichend ausgestattet sind, um die jungen Menschen bis zur angstfreien Eigenständigkeit zu begleiten, laufen viele Gefahr, auf halber Strecke steckenzubleiben. Dazu kommt das Problem, dass sie aus Kostengründen nicht aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe beziehungsweise sozialen Trägern entlassen werden. Berufstätige Jugendliche, die in der Jugendhilfe versorgt werden, müssen Dreiviertel ihres Gehalts an das Jugendamt abgeben. Sie sind von Anfang an sozial und finanziell benachteiligt und laufen auf der Suche nach Orientierung Gefahr, in schwierige Situationen und Abhängigkeiten zu geraten.
Wieviele junge Menschen davon betroffen sind, wissen die Praktiker*innen aus der Jugendhilfe, Sozialarbeiter*innen und Berater*innen am besten. Der Bedarf und die institutionelle Zusammenarbeit oder auch Zurückhaltung, die sie fordern, ist daher das Maß, an dem sich ein wirklicher Kinder- und Jugendschutz ausrichten muss.
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