Senat bekommt SEZ-Spaßbad zurück

Gericht verurteilt Käufer zur Herausgabe des Sport- und Erholungszentrums für einen Euro

Den symbolischen Euro, für den die Leipziger Poseidon GmbH im Jahr 2003 das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) vom Land Berlin gekauft hat, den kann und muss der Investor zurückbekommen, der niemals so investiert hat, wie sich die Landespolitik das vorgestellt hatte. Aber für diesen einen Euro soll und muss das Grundstück zurückgegeben werden – mit gelöschten Grundschulden.

Dies habe das Kammergericht Berlin jetzt im Rechtsstreit um das Gelände an der Landsberger Allee entschieden, teilte Pressesprecher Thomas Heymann am Freitag mit. Das Urteil in dem Berufungsverfahren sei aber noch nicht rechtskräftig, obwohl das Gericht keine Revision dagegen zuließ. Es könne beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt werden.

»Der zunehmende Verfall des SEZ nähert sich damit dem Ende. Das ist eine gute Nachricht für Berlin«, sagte Barbro Dreher (Grüne), Staatssekretärin der der zuständigen Senatsfinanzverwaltung. Im März 1981 hatte DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker höchstpersönlich den Komplex mit Wellenbad, Drei-Meter-Sprungturm, Bowlinganlage, Eislauffläche, Sauna, Solarium und Gastronomie eröffnet. Es war das erste und einzige Spaßbad der DDR und noch viel mehr. Honecker bezeichnete das in seiner Art damals einmalige Haus als ein Symbol für die viel beschworene »Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik«. Es war für 18 000 Gäste täglich konzipiert und zog Besucher aus der gesamten DDR an. Nach der Wende wurde das SEZ Zug um Zug vernachlässigt.

Um die Jahrtausendwende herum kostete der jährliche Unterhalt dann selbst bei einem Betrieb auf Sparflamme immer noch 400 000 Euro. Es stand deshalb die Idee im Raum, das SEZ abzureißen und an seine Stelle ein neues Spaßbad zu setzen. Die PDS engagierte sich für den Erhalt und der rot-rote Senat beschloss im Juni 2003, den Komplex für einen Euro an die Poseidon GmbH abzugeben. Investor Rainer Löhnitz wollte in den folgenden Jahren bis zu 25 Millionen Euro in die Sanierung stecken, das Spaßbad umbauen und bis 2008 wiedereröffnen. Doch zunächst ließ der neue Eigentümer erst einmal das Wasser ab. Und dabei ist es geblieben.

Weil der Bund der Steuerzahler (BdS) darauf beharrte, der Käufer habe eine vertragliche Verpflichtung, das SEZ »in ein modernes, familienfreundliches Spaßbad« umzubauen und diese Verpflichtung nicht erfüllt, wurde er nach eigenen Angaben auf Unterlassung dieser Behauptung verklagt. Das Landgericht wies die Klage 2015 ab. Der Investor habe sich mit seinem juristischen Vorgehen gegen den Bund der Steuerzahler ein Eigentor geschossen, urteilt nun der Berliner BdS-Vorsitzende Alexander Kraus. Denn danach habe der Senat die Angelegenheit noch einmal geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass der Investor seine Zusagen tatsächlich nicht eingehalten habe und deswegen die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt werden könne.

Seit 2016 wird darum gestritten. Nach diesem Justizmarathon meint Kraus, »eine saubere Recherche und ein langer Atem« hätten sich nun ausgezahlt. Auch Staatssekretärin Dreher findet: »Wir sind einen wichtigen Schritt weitergekommen.« Sie dankte der landeseigenen BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und den Anwälten, »die nicht lockergelassen haben, die Interessen der Allgemeinheit durchzusetzen«. Bereits 2018 hat das Abgeordnetenhaus einen Bebauungsplan für das 5,6 Hektar große Gelände beschlossen. Vorgesehen ist demnach, Wohnungen und eine Schule zu bauen. Gegen diesen Bebauungsplan ist noch ein weiterer Rechtsstreit mit dem Investor anhängig.

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