- Kommentare
- Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Schutz vor Ausbeutung
Das Bundesarbeitsgericht stärkte mit seinem Urteil zur Arbeitszeiterfassung die Rechte der Beschäftigten
Für die Arbeitgeber*innen ist es eine schwere Klatsche: Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass sie die gesamte Arbeitszeit ihrer Angestellten erfassen müssen. So stellte das Erfurter Gericht fest, dass ein entsprechender Spruch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unmittelbar gilt, es also nicht erst einer Gesetzesänderung für die Pflicht zur umfänglichen Zeiterfassung durch die rot-grün-gelbe Bundesregierung bedarf.
Die Arbeitgeber*innen haben sich seit dem EuGH-Spruch im Mai 2019 vehement dagegen gewehrt. Sie behaupten nämlich, dass damit die Stechuhr wieder eingeführt werde, dass eine solche Arbeitszeiterfassung zu starr sei und auch nicht im Sinne ihrer Beschäftigten.
Doch das ist alles nur vorgeschoben. Letztlich wollen die Arbeitgeber*innen keine Arbeitszeiterfassung haben, weil dadurch schneller ans Licht kommt, wie viele Überstunden ihre Angestellten machen müssen. So begründete das Bundesarbeitsgericht die Pflicht zur Zeiterfassung eben auch mit dem Arbeitsschutzgesetz. Sie ist nämlich auch Schutz vor Ausbeutung.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.