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Schusswaffen einkassieren
Robert D. Meyer fordert die Entwaffnung der extremen Rechten
Seit zwei Jahren ist das Gesetz deutlich: Mitglieder von Vereinigungen, die laut Bundesinnenministerium »verfassungsfeindliche oder extremistische Ziele verfolgen«, gelten als »in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig«. Übersetzt heißt das: Sie bekommen keine Waffenerlaubnis und dürfen keine Schusswaffen besitzen. Insofern hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom Donnerstag nur bestätigt, was geltende Rechtslage ist. In der Verhandlung ging es darum, ob ein AfD-Mitglied, das Teil des seit April 2020 formal aufgelösten »Flügel« war, Waffen besitzen darf. Nein, sagt das Gericht, denn der völkisch-nationalistische Zusammenschluss wurde vom Bundesamt für Verfassungschutz bis zu seiner Auflösung als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« angesehen. Da das Parteimitglied die inoffiziell als »Flügel«-Gründungsurkunde geltende »Erfurter Resolution« unterzeichnet hatte, war der Nachweis über eine Zugehörigkeit einfach, obwohl die Gruppierung nie ein offizieller Verein war, geschweige eine formale anerkannte AfD-Parteigliederung.
Für die Behörden wäre das Urteil ein Signal, den möglichen Waffenbesitz etlicher AfD-Mitglieder zu überprüfen. Betroffen wären nicht nur ehemalige »Flügel«-Leute, sondern auch der gesamte AfD-Landesverband Thüringen, der für das Landesamt für Verfassungsschutz als »erwiesen rechtsextrem« gilt. Das Innenministerium hat im Sommer bereits eine entsprechende Initiative angekündigt. Mehr als ein Lichtblick ist das aber nicht.
Große Hoffnung auf eine umfassende Entwaffnung der völkischen Rechten sind leider reines Wunschdenken. Obwohl es eine juristische Handhabe gibt, war die Zahl bewaffneter und den Behörden bekannter Neonazis 2021 im Vorjahresvergleich um fast 30 Prozent auf rund 1500 Fälle gestiegen. Ein wirkliches Interesse, entschieden durchzugreifen, existiert nicht.
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