Notärztin: Blockade behinderte Versorgung von Radfahrerin nicht

Laut einem internen Vermerk der Feuerwehr zu Unfall in Berlin sollte Betonmischer nicht angehoben werden

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München. Einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« zufolge soll die Klimablockade in Berlin keinen Einfluss auf die Notfallversorgung einer inzwischen verstorbenen Radfahrerin gehabt haben, die am Montag von einem Betonmischer überrollt wurde. Die Zeitung berief sich am Freitag auf einen internen Vermerk der Feuerwehr. Demnach soll die Notärztin entschieden haben, dass der Betonmischer nicht mit einem Spezialfahrzeug angehoben werden sollte.

Dieses Spezialfahrzeug steckte wegen einer Straßenblockade von Aktivisten der Gruppe Letzte Generation im Stau. Die Berliner Polizei stellte deshalb gegen zwei Klimaaktivisten Strafanzeige wegen unter anderem unterlassener Hilfeleistung. Die Bundesregierung verurteilte es am Freitag, wenn eine Protestform »Gefahren für andere in Kauf nimmt«.

Nach Informationen der Zeitung soll die Notärztin durch den Stau nicht behindert worden sein und das Unfallopfer versorgt haben. Sie habe zwar kurz erwogen, den Betonmischer anheben zu lassen. Das »hätte aber wohl länger gedauert wie auch die medizinische Situation verschlechtert«, zitierte die Zeitung aus dem Vermerk. Der Betonmischer sollte sich mit eigener Motorkraft fortbewegen.

Selbst wenn »mit Rüstwagen oder Kran andere technische Möglichkeiten zur Verfügung gestanden hätten, war dies die richtige Vorgehensweise.« Die Notärztin habe »klar geäußert, dass sie sich auch bei der Verfügbarkeit von anderen technischen Möglichkeiten durch Rüstwagen oder Kran sofort für diese Methode entschieden hätte«, heißt es laut Bericht in dem Vermerk weiter.

Der drei Seiten lange Vermerk sei vom ärztlichen Leiter des Rettungsdiensts in Berlin unterzeichnet und an Innensenatorin iris Spranger (SPD) geschickt worden. Die Radfahrerin war am Donnerstagabend im Krankenhaus gestorben. Die Berliner Feuerwehr wollte zu dem Zeitungsbericht am Freitag keine Stellungnahme abgeben. AFP/nd

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