Parken für alle

Autofahrer müssen mehr zahlen, Fahrräder und Motorräder können kostenlos auf Parkplätzen abgestellt werden

  • Yannic Walther
  • Lesedauer: 3 Min.

Lange waren die Parkgebühren in Berlin unverändert niedrig mit je nachdem einem bis drei Euro pro Stunde. Mit der diese Woche beschlossenen Änderung der entsprechenden Verordnung steigen sie nun an. In allen Gebührenstufen werden sie dann ab Neujahr um einen Euro pro Stunde angehoben. Ausnahmen gibt es unter anderem für Carsharing-Fahrzeuge. Darüber hinaus sorgte eine Regelung besonders für Aufmerksamkeit.

So soll mit der Änderung der Parkgebühren-Ordnung das Parken unter anderem von Fahrrädern oder Motorrädern auf Autoparkplätzen von Parkgebühren generell befreit werden. Das soll jene nicht das Auto nutzenden Verkehrsteilnehmer »zu einer verstärkten Inanspruchnahme dieser Verkehrsflächen« animieren. »So wird die Freihaltung der Fußverkehrsflächen als geschützte Räume für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen unterstützt und die Verkehrssicherheit auf Fußverkehrsflächen erhöht«, wie es in einer Mitteilung heißt.

Die aus dem Fahrradvolksentscheid hervorgegangene Initiative Changing Cities begrüßt die Änderung. »Wir reden hier von einem soliden Schritt hin zu mehr Flächengerechtigkeit«, freut sich Ragnhild Sørensen. Sie verweist auf die von der Initiative ParkplatzTransform durchgeführte Untersuchung, die allein innerhalb des S-Bahn-Rings 229 249 Kfz-Parkplätze gezählt hat. »Diese Zahl mal jeweils 12 m2 sind nun kostenlose Parkflächen für Fahrräder und Motorräder«, freut sich die Verkehrsaktivistin. »Endlich bekommen die Fußgänger*innen das, was ihnen vielerorts am allermeisten fehlt: mehr Platz und mehr Sicherheit.«

Die Senatskanzlei wiederum sah sich daraufhin wahrscheinlich durch die überschwängliche Freude der Radfahrer bemüßigt klarzustellen, dass Parken und Halten weiterhin durch die Straßenverkehrsordnung in Bundesverantwortung geregelt sei, nach der gelte, dass möglichst platzsparend geparkt werden müsse. Fahrräder sollten »grundsätzlich an den für sie vorgesehenen Orten abgestellt werden«, hieß es. Die Angst scheint groß zu sein, dass künftig ein einzelnes Fahrrad dem Auto einen der raren Parkplätze der Stadt streitig macht.

Realistisch ist diese Vorstellung ohnehin nicht, gilt es doch – in Berlin ganz besonders – sein Rad an etwas Immobilem anzuketten, wenn die Freude daran von Dauer sein soll. Die Regelung richtet sich deshalb vor allem an Motorradfahrer. Die sollten seit der Abkehr von der »Berliner Linie«, die über das Parken von Motorrädern auf Gehwegen hinwegsah, eigentlich ebenfalls ein Parkticket lösen. Ob Verkehrsregeln am Ende auch kontrolliert werden, steht in Berlin auf einem anderen Blatt. So gehören Motorräder auf Gehwegen immer noch zum gewohnten Straßenbild.

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