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Die flexible Härte des Gesetzes
Wer auf harte Strafen pocht, muss Urteile gegen Nazis fordern, meint Nora Noll
Der Anlass ist zu schön, um wahr zu sein. Einen Monat vor der Wiederholungswahl darf sich die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) noch mal so richtig profilieren: als Ordnungshüterin, Durchgreiferin, eiserne Faust des Gesetzes. Sprüche, die sie schon in Bezug auf die Letzte Generation klopfte, kann sie nach den Ausschreitungen der Silvesternacht noch einmal mit größerer moralischer Entrüstung vorbringen. Sie fordert »schnelle und harte Strafen«, als ob die Staatsanwaltschaft ohne Einmischung aus der Exekutive Vorwürfe wie »Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte« als Lappalie fallen ließe.
Das Gegenteil ist der Fall. Allein im vergangenen Jahr ermittelte die Berliner Staatsanwaltschaft in mehreren Verfahren, die auf haarsträubenden Anzeigen der Polizei beruhten. Ein Strafbefehl stellte sich als unhaltbar heraus, ein Aktivist wurde von einem Polizisten fälschlicherweise als Angreifer dargestellt. Sei es aus Schlampigkeit oder bösem Willen – die Angeklagten mussten sich bis zum Freispruch mit anwaltlicher Hilfe durch das Justizsystem kämpfen.
Anders sieht es bei der Verfolgung von (vermeintlichen) Straftaten aus, die sich nicht gegen den Staat, sondern gegen marginalisierte Gruppen richten. Die Opferberatungsstelle Reachout weist in einer aktuellen Pressemitteilung auf diese Diskrepanz hin. »Stellen wir uns vor, es hätte ähnlich umfassende Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden und der Politiker*innen auch aufgrund der Anschläge in Neukölln und des Mordes an Burak Bektaş gegeben.«
Es gäbe also durchaus gute Gelegenheiten, um auf Law and Order zu pochen. Stattdessen nutzt Spranger die aktuelle Aufregung, um der Polizeigewerkschaft Wünsche zu erfüllen und nebenbei den Weg zu ebnen für einen immer repressiver werdenden Staatsschutz.
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