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Mehr direkte Demokratie lohnt sich
Robert D. Meyer über Bürgerbeteiligung in Schleswig-Holstein
Gemessen daran, was die schwarz-grüne Regierung in Kiel mit den Werkzeugen der direkten Demokratie in Schleswig-Holstein zunächst im Sinn hatte, ist das, was am Donnerstag beschlossen werden soll, nur ein Reförmchen. Ursprünglich war eine Generalklausel angedacht, die es der Landesregierung ermöglicht hätte, in vielen Fällen Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene per Beschluss zu untersagen. Zum Glück ist diese Entmachtungsphantasie von Lokalpolitik vom Tisch. Das Gesetz bedeutet dennoch eine Beschneidung von Beteiligung aller Bürger*innen.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum etwa die Quoren für Bürgerbegehren und -entscheide steigen. Das oft vermittelte Bild, ewiggestrige Bürger*innen blockierten permanent Projekte in den Kommunen, trifft auf das Mittel Bürgerbegehren nicht zu. Eher bestreiten Einzelne den Klageweg, als auf der Straße um Mehrheiten zu werben. Nur 17 Mal im Jahr gibt es in ganz Schleswig-Holstein überhaupt ein Bürgerbegehren.
Die Reform wirkt wie der Versuch, umstrittene Vorhaben im Zweifel gegen die Bevölkerung durchzudrücken, statt auf Aufklärung und Kompromisse zu setzen. Demokratie ist mühsam, aber sie lohnt sich.
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