Selbstbestimmungsgesetz: Absurde Abwehr

Ein wirkliches Selbstbestimmungsgesetz muss jetzt schnell kommen

  • Kirsten Achtelik
  • Lesedauer: 2 Min.
Transrechte – Selbstbestimmungsgesetz: Absurde Abwehr

Fast kommt es einem vor, als würden manche Leute nachts wach liegen und darüber nachdenken, was denn das allerunwahrscheinlichste Szenario sein könnte, wenn trans und nicht binäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen künftig einfach beim Standesamt ändern lassen könnten. Wenn diese Leute morgens in ihren Ministerien den Kolleg*innen ihre nächtlich erbauten Gruselschlösser präsentieren, nicken alle bedächtig und sagen: »Dagegen müssen wir dringend noch einen Paragrafen in das neue Gesetz einfügen!« Zuletzt hatte das Innenministerium Bedenken angemeldet, dass Straftäter*innen die neuen Regeln missbrauchen könnten, um ihre Identität zu verschleiern. Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen nun über den geänderten Eintrag im Personenstandsregister informiert werden.

Die Koalition hat am Mittwoch endlich den Weg für das neue Selbstbestimmungsgesetz frei gemacht, damit künftig eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt reicht und keine langwierigen, teuren und entwürdigenden psychiatrischen Gutachten und Gerichtsurteile mehr benötigt werden. Das wird trans und nicht binären Menschen viel Zeit und Nerven ersparen. Wenn das Gesetz bald in Kraft treten könnte, wäre das für alle Betroffenen ein großer Gewinn.

Noch besser wäre es, wenn das Gesetz auf dem parlamentarischen Weg die zusätzlichen Paragrafen, die aus den schlaflosen Nächten besorgter Menschen entstanden sind, wieder loswird. Für die Abschaffung der »Misstrauensparagrafen« setzt sich auch ein Bündnis aus über 300 Frauenhäusern, Verbänden und Feminist*innen ein. Sie zeigen, dass moderne Konzepte von Geschlecht und Identität längst mehrheitsfähig sind und man den absurden Ängsten Gute Nacht sagen kann.

Hier geht es zur Petition für die Kampagne »Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz!«

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