Verfahren gegen nd-Redakteurin eingestellt

Wegen Hausfriedensbruchs wurde eine Geldauflage von 700 Euro verhängt

  • Julia Belzig
  • Lesedauer: 3 Min.
nd-Redakteurin Louisa Theresa Braun zeigt sich froh darüber, dass der Prozess eingestellt wurde
nd-Redakteurin Louisa Theresa Braun zeigt sich froh darüber, dass der Prozess eingestellt wurde

Als nd-Redakteurin Louisa Theresa Braun für ihre Berichterstattung den zwei Aktivist*innen der Letzten Generation im Mai 2022 unter dem Zaun durch folgte, hatte sie mit Polizeikontakt gerechnet: eventuell kurz festgehalten werden, Personalien überprüfen lassen. Seit zwei Jahren berichtet sie für »nd« über Aktionen der Letzten Generation, aber auch allgemein über Klimakämpfe und soziale Bewegungen.

Womit die 30-Jährige nicht gerechnet hatte, war, sich wegen des Vorfalls vor Gericht verantworten zu müssen. Ein Jahr nach dem Vorfall wurde sie von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Hausfriedensbruchs angeklagt und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 60 Euro gefordert. Inklusive Gebühren wären dies Kosten von knapp 1300 Euro gewesen. Außerdem hätte es bedeutet, dass unsere Politik-Redakteurin als vorbestraft gegolten hätte.

»Den Hausfriedensbruch hätte ich tatsächlich nicht begehen dürfen«, lenkt Braun ein. Mit ihrer Berichterstattung hatte sie die Kampagne der Letzten Generation gegen fossile Infrastrukturen begleitet. »Ich fand es eigentlich gerade gut, dass dieser Protest genau die Verursacher der Klimakrise adressiert und nicht die «normalen Leute», erklärt die Reporterin ihre Motivation. Dafür wollte sie öffentliche Aufmerksamkeit schaffen. Und deshalb dokumentierte sie, wie zwei Klimaaktivist*innen die Pumpstation einer Ölpipeline der PCK-Raffinerie Schwedt im uckermärkischen Strasburg, das bei Neubrandenburg liegt, abdrehten. Sie war nicht als Aktivistin unterwegs, sondern ging ihrem Beruf nach. Den Zaun habe sie überwunden, weil sie weder ihre Geschichte noch die beiden davonrennenden Aktivist*innen aus den Augen hätte verlieren wollen. In dem Moment war Braun davon überzeugt, dass die Pressefreiheit es rechtfertigt, auch illegalen Protest eng zu begleiten.

Der Prozess war am Montag nach §153a Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) mit Geldauflage eingestellt worden. Braun zeigt sich froh darüber, dass der Prozess eingestellt wurde und sie somit auch keine Vorstrafe erhält. «Zum Glück konnte ich das Gericht davon überzeugen, dass ich mit meiner Berichterstattung keine bösen Absichten verfolge.» Doch die Geldauflage in Höhe von 700 Euro empfindet die 30-Jährige dennoch als hoch: «Ich ärgere mich immer noch über die Geldauflage, die ja auch eine Form von Strafe ist.» Auch persönlich habe sie der drohende Prozess sehr belastet, nicht nur die hohe Geldstrafe, sondern auch die potenzielle Aussicht, vorbestraft zu sein.

Trotz aller Konsequenzen gebe es ein öffentliches Interesse an solchen Aktionen, die die Berichterstattung und enge Begleitung der Aktivist*innen rechtfertige. Dennoch war Brauns journalistische Arbeit durch die Polizei behindert worden, die ihr den Dienstlaptop und das Diensthandy abnahmen. Die Geräte wurden zwei Wochen einbehalten. Arbeitsgeräte, auf denen sich auch sensible Daten und berufliche Kontakte befinden, sind bei Journalist*innen presserechtlich geschützt. Auch das Gericht entschied, dass die Beschlagnahmung rechtswidrig war.

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