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Wählen ab 16: Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf
Der Berliner Senat entwirft ein Gesetz zur Absenkung des Wahlalters auf 16, Grüne und Linke blicken skeptisch auf die Bedingung der CDU-Fraktion.
Der Senat hat ein Gesetz zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre entworfen. Das teilte die SPD-Innensenatorin Iris Spranger am Dienstag auf der Pressekonferenz des Senats mit. Der Entwurf sieht vor, das aktive Wahlrecht für Wahlen auf Landesebene, also zum Abgeordnetenhaus und bei Volksbegehren und Volksentscheiden, auf 16 zu senken. Für Bezirkswahlen liegt das Mindestalter bereits bei 16.
»Menschen können mit 16 Jahren genauso eine Meinung haben wie mit 18 oder älter«, sagte Spranger. Befürchtungen, dass jungen Menschen die nötige Reife für Wahlentscheidungen fehle, halte sie für unbegründet. »Das könnte vielmehr dazu beitragen, dass politisches Bewusstsein im Einsatz für unsere Demokratie gestärkt wird.« Die Absenkung beträfe zurzeit 50 000 Berliner*innen im Alter von 16 oder 17 Jahren.
Der Senat will den Gesetzentwurf zur Abstimmung an das Abgeordnetenhaus überweisen. Da die Absenkung eine Änderung der Berliner Verfassung erfordert, muss das Gesetz mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen werden. Spranger appellierte an die Oppositionsfraktionen: »Nur Kritik zu üben, ist das eine, dann auch zu einer Zweidrittelmehrheit zu kommen, das andere.«
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Die Mehrheit wird aber kaum an Grünen und Die Linke scheitern, denn die Idee zur Absenkung des Wahlalters geht ursprünglich auf den rot-grün-roten Senat zurück. Die Umsetzung scheiterte jedoch, weil sich die CDU gegen die Absenkung sträubte und die FDP-Fraktion ihre Unterstützung entzog, als das Landesverfassungsgericht die Wahlwiederholung für nötig befand.
Unsicherer erscheint deshalb vielmehr die Unterstützung durch die CDU-Fraktion. Dafür spricht die Eingabe des Gesetzentwurfs durch den Senat anstatt die Fraktionen. »Der Senatsbeschluss heute ist ein PR-Stunt, weil sich die Koalitionsfraktionen bei dem Thema nicht einigen können«, sagt deshalb Klara Schedlich, jugendpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. »Das Parlament erlebt seit Regierungsantritt nur Ankündigungen.« Sie bezweifelt, dass tatsächlich bis zum nächsten Plenartag am 21. September der Entwurf zur Abstimmung vorliegt.
Die CDU-Fraktion hatte zuletzt die Bedingung aufgestellt, die Absenkung an verpflichtende politische Bildungsangebote für Schüler*innen zu knüpfen. Spranger sagte in der Pressekonferenz, »dass das schon vorgesehen ist«. Ob das tatsächlich die CDU-Abgeordneten befriedrigt, bleibt fraglich. Die Vorsitzenden der Linksfraktion Anne Helm und Carsten Schatz nannten die Forderung »eine paternalistische Herangehensweise, in der Erwachsene sich anmaßen, die Fähigkeit Jugendlicher zu beurteilen, politische Entscheidungen zu treffen«.
Zudem erinnerten sie daran, dass der Haushaltsentwurf Kürzungen im Bereich der Demokratieförderung für Jugendliche vorsehe: »Entweder kennt der CDU-Fraktionsvorsitzende den Haushaltsentwurf nicht oder aber sein Vorschlag ist nur eine Beruhigungspille.«
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