Notfallhilfe: Nicht immer mit Tatü-Tata

Reform der Notfallversorgung in Niedersachsen

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Koalition von SPD und Grünen im niedersächsischen Landtag hat am späten Mittwochnachmittag ein Konzept für den effektiveren Umgang mit medizinischen Notfällen beschlossen. In dieser Sache gebe es so manches zu verbessern, meinten die Redner des Regierungsbündnisses. Sie verwiesen darauf, dass die Notfallversorgung in den vergangenen Jahren vermehrt in Anspruch genommen worden sei. Notfallambulanzen seien dadurch regelmäßig so überfüllt, dass Menschen, die wirklich eine schnelle Behandlung brauchten, oft lange darauf warten müssten.

Ähnliches gilt auch für den Einsatz der Rettungsdienste. So manches Mal werden sie von Hilfesuchenden alarmiert, bei denen aufgrund von eher banalen Beschwerden eine niederschwelligere Versorgung ausreichend wäre. Das geschieht etwa dann, wenn die Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, 116 117, gewählt wird. Anrufende hängen dort häufig sehr lange in der Warteschleife fest. Wenn sich niemand meldet, wählen sie in ihrer Verzweiflung nicht selten die 112 des Rettungsdienstes. Im nun beschlossenen Maßnahmenpaket ist eine Zusammenlegung der Rufnummern 116 117 und 112 vorgesehen. Qualifizierte Disponenten, die die Anrufe entgegennehmen, sollen entscheiden, an welche »Versorgungsebene« der Patient weitergeleitet wird.

Gemeindenotfallsanitäter und -sanitäterinnen sollen künftig in die Versorgung einbezogen werden. Sie werden von den Leitstellen zu jenen Menschen geschickt, die keine dringenden Notfälle sind. Sie sind allein unterwegs in Fahrzeugen, die deutlich kleiner sind als die großen Rettungswagen.

Die Sanitäter*innen müssen ihre Qualifikation durch mindestens fünf Jahre Mitarbeit auf einem Rettungswagen belegen und eine dreimonatige Fortbildung absolvieren. Sie haben auch die Befugnis, Medikamente auszugeben. Das dürfen Rettungssanitäter nicht. In Niedersachsen sind in einem Pilotprojekt solche Fachkräfte derzeit bereits in der Stadt Oldenburg und vier Landkreisen unterwegs. Nach dem Willen der Koalition in Hannover sollen sie in Niedersachsen bald überall eingesetzt werden. Dazu muss aber der Bund noch sein Einverständnis geben.

Das Erwähnen der Bundesmitsprache bei einigen Details mag die CDU dazu bewogen haben, das Konzept abzulehnen. Ihr Abgeordneter Jan Bauer monierte, Rot-Grün habe mit dem Ja zu integrierten Notfallzentren in wohnortnahen Kliniken »Lauterbachsche Gesundheitspolitik« exekutiert.

Im Rahmen des Konzepts soll auch die Telenotfallmedizin neu ausgerichtet werden. Das Verfahren läuft zurzeit in Goslar im Harz als Pilotprojekt. Dabei können sich Rettungskräfte während eines Notfalleinsatzes per Telefon und Video mit einem Arzt verbinden. Sozialminister Andreas Philippi (SPD) teilte zudem mit, im Rahmen eines Modellprojekts fördere das Land auch den Einsatz von Telemedizin im ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Geplant ist auch mehr Öffentlichkeitsarbeit. So soll stärker darüber informiert werden, bei welcher Art von Beschwerden der Rettungsdienst gerufen werden sollte und bei welchen nicht. So soll vermieden werden, dass wirklich gefährdete Patienten zu lange auf Hilfe warten müssen.

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