Bayern nutzt Urheberrecht gegen Pressefreiheit

Journalist wehrt sich gegen Repression aus Bayern

Stört die Idylle: Windräder müssen in Bayern besonders viel Abstand zu Wohngegenden halten. Daten darüber dürfen nicht veröffentlicht werden.
Stört die Idylle: Windräder müssen in Bayern besonders viel Abstand zu Wohngegenden halten. Daten darüber dürfen nicht veröffentlicht werden.

Der Datenjournalist Michael Kreil wird in Bayern verfolgt, weil er einen vermeintlich urheberrechtlich geschützten Datensatz im Internet veröffentlicht hat. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung im Freistaat hat Strafanzeige gegen ihn gestellt. Dagegen wehrt sich der für die »Taz« tätige Kreil nun mit einer negativen Feststellungsklage: Das Landgericht München soll klären, dass die Nutzung der Daten nicht gemäß dem Urheberrecht verboten werden kann. Am Montag erfolgte dazu die mündliche Verhandlung.

Kreil hatte die Daten in einer Recherche zu Windkrafträdern publiziert und konnte zeigen, dass restriktive Vorschriften deren Aufstellung speziell in Bayern immens erschweren. In vielen Bundesländern müssen Windräder einen Mindestabstand von 400 bis 1000 Metern von Wohnhäusern einhalten. In Bayern hingegen müssen Windräder zehnmal so weit entfernt von Wohnhäusern sein, wie das Windrad hoch ist – ein Vielfaches der Vorgaben anderer Bundesländer.

In einer interaktiven Karte hatte Kreil auf Basis einer amtlichen Datenbank über Hauskoordinaten errechnet, wie viele Flächen bei den restriktiven Regeln für die Windräder übrig blieben. Um die aktuellen Klimaziele einzuhalten, seien dies viel zu wenige, ist seine Schlussfolgerung.

Die von Kreil verwendeten Hauskoordinaten haben die Landesbehörden im Rahmen ihres amtlichen Vermessungsauftrags erfasst. Die Hälfte der Bundesländer stellt diese als Open Data für alle Interessierten zur Verfügung, das bayerische Landesamt ergänzt sie aber um Postleitzahlen – und beharrt deshalb darauf, dass diese Ergänzung einen urheberrechtlichen Schutz erlaubt. Vor Gericht beruft sich die Behörde dabei auf ein »Datenbankherstellerrecht«, eine spezielle Regelung im Urheberrecht.

»Diese Information ist vor dem Hintergrund der sich immer weiter zuspitzenden Klimakrise von gesellschaftlicher Relevanz und gehört an die Öffentlichkeit«, schreibt hingegen die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Kreil vor dem Landgericht beisteht. Die Anwälte streben eine Grundsatzentscheidung an: Der Staat dürfe keine Exklusivrechte an Datensätzen geltend machen, die er aus öffentlichen Mitteln finanziert.

Das »Datenbankherstellerrecht« stehe seit seiner Einführung in der Kritik, argumentiert die GFF. Außerhalb der EU gebe es ein solches Schutzrecht nicht. Dies erzeuge eine erhebliche Rechtsunsicherheit, so die Anwälte. Die GFF wertet eine Strafanzeige wie in Bayern gegen einen Journalisten wegen der Veröffentlichung von Informationen außerdem als Einschüchterungsversuch, der die Pressefreiheit einzuschränken drohe.

Das Gericht wollte am Montag noch nicht über die Klage entscheiden. Der Freistaat will offenbar prüfen, ob er dem Kläger die Daten doch kostenfrei zur Verfügung stellt. Dafür laufe jetzt eine Fünfwochenfrist, meldete die GFF am Montagnachmittag auf dem Internetportal X.

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