»Störerdatei« durch die Hintertür

Matthias Monroy zur neuen EU-Polizei-Verordnung

  • Matthias Monroy
  • Lesedauer: 1 Min.
Der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) begutachtet ein Test zur Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz. Standbilder aus dieser Videoüberwachung sollen nun für europaweite Abfragen in Polizeidaten genutzt werden können.
Der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) begutachtet ein Test zur Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz. Standbilder aus dieser Videoüberwachung sollen nun für europaweite Abfragen in Polizeidaten genutzt werden können.

Die auf EU-Ebene nun auf den Weg gebrachte Prüm II-Verordnung zwingt einige der Schengen-Staaten, die bislang keine Dateien für durchsuchbare Gesichtsbilder führen, zur Einrichtung solcher Systeme. Die sollen dann für Behörden anderer Staaten geöffnet werden.

Viel weitgehender ist die Vernetzung von »Kriminalakten«, die von der Polizei zu einzelnen Verdächtigen geführt werden. Nicht nur Staaten wie Polen, Italien oder Griechenland nutzen polizeiliche Ermittlungen auch zur politisch motivierten Verfolgung von Flucht- oder Abtreibungshelfern. Mit der neuen Verordnung können die Behörden nun europaweit belastendes Material gegen die unliebsamen Bewegungen zusammentragen.

In Wiesbaden reibt sich das BKA die Hände, denn über den Austausch von »Kriminalakten« können nun Informationen über sogenannte »Störer« geteilt werden. Eine solche »EU-Troublemaker-Datei« fordern deutsche Innenpolitiker seit 22 Jahren nach jedem erfolgreichen Gipfelprotest, nun kommt sie durch die Hintertür. Die Prüm II-Verordnung ist deshalb eine Katastrophe nicht nur für linke Aktivisten, sondern für die Bürgerrechte in Europa.

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