Beratungsanspruch häufig unbekannt

Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen steht eine kostenlose Beratung zu möglichen Leistungen zu

Nicht nur, dass Pflegebedürftige mitunter Schwierigkeiten haben, einen ambulanten Dienst für eine ausreichende Betreuung zu finden. Auch in Bezug auf die Ansprüche auf Leistungen und Geld kennen sich die wenigsten Berechtigten aus. Schon bei einem Pflegegrad zwei gibt es nicht nur Pflegegeld und -sachleistungen in bestimmter Höhe, sondern auch Tages- und Nacht- sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege können in Anspruch genommen werden. Dazu kommen ein geringer Entlastungsbetrag und ein kleines Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Auch regelmäßige Kosten für einen Hausnotruf werden übernommen, ebenso Beträge für die Wohnraumanpassung, sprich für die nötigen Umbauten, etwa im Bad oder am Wohnungszugang.

Um all diese Möglichkeiten zu kennen und so überhaupt erst regulär nutzen zu können, gibt es schon seit 2009 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung durch die einschlägigen Kassen – dies gilt für Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige. Die Beratung ist kostenfrei und muss neutral erfolgen. Soweit die Vorgaben. Wie es jetzt tatsächlich um diese Pflegeberatung steht, das erfragte der Linke-Bundestagsabgeordnete Ates Gürpinar bei der Bundesregierung, genauer beim zuständigen Gesundheitsministerium.

In der Antwort bezog sich das Ministerium auf einen Bericht, der regelmäßig alle drei Jahre vom hier auch zuständigen Spitzenverband Bund der Pflegekassen erstellt wird. Dieser Bericht wurde zuletzt im Sommer 2023 veröffentlicht, und demnach sah es recht gut aus: 82 Prozent der dazu Befragten bewerteten die Beratung der Pflegekassen positiv, ein noch höherer Anteil hielt sie für unabhängig und neutral oder meinte, dass ausreichend Zeit dafür gewesen sei. Jedoch, so ergab die Nachfrage: Mehr als jeder vierte Pflegebedürftige hatte gar keine Pflegeberatung wahrgenommen. Von diesen kannte ein Drittel das Angebot nicht und wusste auch nicht, dass ihnen diese Beratung zusteht. 13 Prozent der Nichtnutzer blieben dem Service wegen der Corona-Pandemie fern.

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Diese Nichtnutzung hält Linke-Gesundheitspolitiker Gürpinar für besorgniserregend, denn bei der Komplexität der Pflege sei davon auszugehen, dass es einen Beratungsbedarf gebe. Kein Ruhmesblatt sei zudem, dass der besonderen Schutzbedürftigkeit von Alten oder chronisch Kranken zumindest in Sachen Beratung während der Pandemie nicht entsprochen wurde.

Die Nachfrage stellte noch ein weiteres Manko fest: Bei jeder zehnten Pflegeberatung wurde kein Versorgungsplan erstellt, obwohl dies zu den Pflichten bei diesem Vorgang gehört. Auch wenn es zu einem solchen Plan gekommen ist, wird seine Durchführung von einem Drittel der Beraterinnen und Berater nicht überwacht. Verwunderlich ist das eigentlich nicht: Denn die Bundesregierung überlässt mit den Kassen denjenigen die Kontrolle, die auch die Leistungen selbst bezahlen. Der Interessenkonflikt wird übersehen, monierte Gürpinar. Zudem sieht er die Bundesregierung in der Pflicht: »Sie muss dafür sorgen, dass die oft überforderten Pflegebedürftigen und deren Angehörige durch die Beratung bestmöglich entlastet werden.«

Solange aber möglicherweise Ansprüche durch die Beratung der Pflegekassen nicht bekannt gemacht werden, können ergänzend oder grundsätzlich auch Pflegestützpunkte, Seniorenbüros, private und trägergebundene Beratungsstellen sowie Online-Portale genutzt werden.

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