Prozess um Görli-Vergewaltigung: Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Mountaga D. beschreibt einvernehmlichen Sex im Gebüsch, das georgische Ehepaar hätte ihn dazu überredet

Im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park behauptet einer der insgesamt drei Angeklagten seine Unschuld. Zum zweiten Verhandlungstag am Dienstag hat das Gericht die Erklärung des 23-jährigen, aus Guinea stammenden Mountaga D. verlesen. Darin behauptet D., er sei am frühen Morgen des 21. Juni 2023 in den Park gefahren, um Cannabis zu kaufen, sei dort auf das Ehepaar T. gestoßen und habe mit Esmer T. einvernehmlich Sex gehabt. Nicht nur das Video auf seinem Handy, auch eine Whatsapp-Nachricht der Zeugin T. an D. gelten der Verteidigung dafür als Beweise.

D. steht wie die beiden anderen Angeklagten wegen schweren Raubes und besonders schwerer Vergewaltigung vor Gericht. Er soll unter anderem Esmer T. zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Die aus Georgien stammende Nebenklägerin T. hat vor Gericht noch nicht ausgesagt.

Laut D. soll das Geschehen jedoch so verlaufen sein: Als der junge Mann im betrunkenen Zustand sein Geschäft im Gebüsch verrichtete, habe er das Ehepaar T. beim Oralverkehr entdeckt. Als er das Gebüsch verlassen habe, sei Oleg T. ihm gefolgt. »Er fragte, ob ich mit seiner Frau Sex haben möchte, er sei nicht gut. Und seine Frau wolle mit einem Schwarzen Sex haben. Er bot mir sogar Geld an.« D. habe das als komisch empfunden, aber habe eingewilligt, nachdem er auch die Frau gefragt hätte, ob sie das wirklich wolle. »Sie sagte Ja.«

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Weil das Ehepaar angefangen habe, sich auf einer ihm unverständlichen Sprache zu unterhalten, habe er sich nicht mehr wohlgefühlt und sei gegangen. Weil er jedoch im Gebüsch sein Portemonnaie verloren habe, sei er noch einmal zurückgekehrt. »Von dort sah ich, dass die Zeugin Oralverkehr mit einem anderen dunkelhäutigen Mann hatte, im Beisein ihres Mannes. Ich machte ein Video, weil mir das alles sehr komisch vorkam.« Außerdem habe er Oleg T. aufgefordert, »keinen Mist zu machen«, sonst rufe er die Polizei. Die Zeugen T. hätten ihn daraufhin beruhigt und vorgeschlagen, »noch zu mir zu gehen, um Spaß zu haben«. Das habe er abgelehnt, aber Telefonnummern mit Esmer T. getauscht, die ihn direkt auf Whatsapp angeschrieben habe. Kurz nach 5 Uhr morgens habe er den Park verlassen. Gegen 5.25 Uhr alarmierte ein Anwohner die Polizei, weil er Hilferufe hörte.

»Uns ist auch klar, das klingt nach einer ziemlich ungewöhnlichen Geschichte«, sagt D.s Anwalt Christian Zimmer. Doch es lägen mit der Whatsapp-Nachricht und dem Handyvideo objektive Beweise vor. Auch dass D. den Park kurz nach fünf verlassen habe, lasse sich eindeutig belegen, so D.s zweite Anwältin Anke Heimann. »Wir haben keinen Anlass zu zweifeln.« Das heiße nicht, dass Esmer und Oleg T. keine Gewalt erfahren hätten. »Aus unserer Sicht spricht einiges dafür, dass etwas entgleist ist, aber da war unser Mandant nicht mehr da.«

Zimmer kritisiert zudem die Ermittlungsarbeit: D.s Handy sei von den Ermittler*innen zwar beschlagnahmt, aber nicht ausgewertet worden, deshalb sei die Verteidigung erst Anfang Dezember auf die Inhalte gestoßen. Auch der Tatort sei in den Augen der beiden Anwält*innen nicht genau genug untersucht worden – sie hätten deshalb selbst ein Video vor Ort gedreht. Nur deshalb hätten sie später das Gebüsch im siebensekündigen Handyvideo wiedererkannt.

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