Wertlose Gasnetze für Kommunen

Energiewirtschaftliche DIW-Studie prognostiziert mangelhafte Wärmeplanung

  • Jörg Staude
  • Lesedauer: 3 Min.

Obwohl im grünen Ländle seit acht Jahren die CDU mitregiert, gilt Baden-Württemberg energiepolitisch als Vorreiterland, etwa bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Für größere Gemeinden gilt hier schon seit Ende 2020 die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung. Alle anderen Kommunen hatten ihre Wärmepläne bis Ende 2023 vorzulegen.

Die Bundesebene ist deutlich später dran: Da läuft die Frist zur verpflichtenden Wärmeplanung, letztes Jahr von der Ampel beschlossen, für Großstädte bis Mitte 2026 und für kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Forscherinnen und Forscher des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sowie der Europa-Universität Flensburg und der TU Berlin warfen deswegen einen Blick auf die Wärmeplanung von Baden-Württemberg. Die Ergebnisse sind im jüngsten DIW-Wochenbericht nachzulesen.

Als größtes Problem bei der Wärmeplanung stellte sich die fragile Zukunft der Erdgasnetze heraus. 2020 lag der Anteil von Erdgas bei der Gebäudewärme bundesweit bei 45 Prozent. Dafür liegen 522 000 Kilometer Gasverteilnetze im Boden, betrieben von 700 Gasverteilnetzbetreibern. Diese Infrastruktur wird ab 2045 eigentlich nicht mehr benötigt, wenn Deutschland klimaneutral sein will. Das geltende Heizungsgesetz erlaubt im Prinzip den Erdgaseinsatz noch bis 2044. Ein Jahr später soll Schluss sein.

Thema Gasnetze bisher umschifft

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Die Auswertung der Wärmepläne in Baden-Württemberg ergab nun, dass die Gasnetze dabei eine Art Tanker sind. »Das Thema Erdgasverteilnetze wird in den bisherigen Wärmeplänen der Kommunen größtenteils umschifft«, bilanziert DIW-Energieökonomin Franziska Holz. Die Kommunen sollten sich aber, rät Holz, dringend mit dem Thema beschäftigen, so unangenehm es auch ist. Sonst steuerten sie auf große Probleme zu.

Das Wort »unangenehm« beschreibt die Problemlage noch recht freundlich. Tatsächlich fehlt es derzeit, zeigt die Studie, weitgehend am rechtlichen wie finanziellen Rahmen, um die Gasverteilnetze entweder nach und nach stillzulegen und rückzubauen oder umzuwidmen. Viel mehr Optionen als diese beiden gibt es nicht.

Als eine Möglichkeit sehen die Autorinnen und Autoren der Studie den Rückkauf von Gasnetzen durch die Kommunen. Diese hätten dann mehr Einfluss auf die Gasversorgung und könnten die Netze verkleinern. Doch mit der sogenannten Rekommunalisierung allein wäre die Wärmewende noch nicht geschafft. Denn es sei bisher kaum möglich, die Netze zu verkleinern. Das Energiewirtschaftsgesetz verlangt, dass bestehende Netze weiterbetrieben werden, solange auch nur vereinzelt Haushalte ans Netz angeschlossen sind.

Finanzielle Verpflichtungen

Die Städte und Gemeinden stecken hier zudem in einer wirtschaftlich nicht einfachen Lage. Ob das Gasnetz ihrem Stadtwerk oder einem dritten Unternehmen gehört – die Kommunen profitierten bisher vom Gasgeschäft und finanzieren damit auch andere gemeinschaftliche Aufgaben. »Auch wir sehen den Zielkonflikt von Kommunen, die bisher gut mit dem Erdgasgeschäft verdienen«, erklärt Studienautorin Franziska Holz. »Deswegen finden wir eine Rekommunalisierung auch nicht um jeden Preis empfehlenswert.

Holz räumt ein, dass bei einer Rekommunalisierung die Gemeinde auch alle finanziellen Verpflichtungen sowie mögliche zukünftige Verluste aus dem Erdgasgeschäft – wie zum Beispiel Rückbaukosten – übernehmen würde. Die Studie beschreibe erst einmal diesen Zielkonflikt und empfehle, den Kommunen bei der Eröffnung alternativer Einkommensquellen zu helfen. Einen Vorteil hat die Rekommunalisierung auch. Sie könnte dazu führen, dass Klimaschutz Priorität erhält.

Die bisher noch weitgehend unter der politischen Oberfläche laufende Debatte könnte bald an Fahrt gewinnen, falls sich die Prozesse beschleunigen. Denn wenn künftig viele Kunden auf Erdgas verzichten, müssen die Netzkosten auf immer weniger Abnehmer umgelegt werden, was wiederum den Brennstoff verteuert, weswegen weitere Gaskunden abspringen. Als Ergebnis könnten Kommunen bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen für die Gasnetze keine Interessenten mehr finden. Das wertlos gewordene Netz fiele dann automatisch an die Kommune, die darauf sitzen bliebe.

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