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Berlin: 680 Verfahren bei Staatsanwaltschaft zum Nahost-Konflikt
Mit dem Terrorangriff auf Israel hat sich der Nahost-Konflikt weiter verschärft
Ein halbes Jahr nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel liegen der Berliner Staatsanwaltschaft rund 680 Verfahren im Kontext mit dem Gaza-Krieg vor. Davon geht es in etwa 130 Fällen um Straftaten bei Demonstrationen zu dem Nahost-Konflikt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. In 209 Fällen seien die Namen der Beschuldigten bekannt. Anklage erhoben hat die Staatsanwaltschaft bislang nach eigenen Angaben achtmal. In 16 Fällen soll es durch einen Strafbefehl zur Verurteilung kommen, also ohne mündliche Verhandlung vor Gericht.
Die Verurteilung eines 25-Jährigen, der sich im Oktober 2023 im Rahmen einer Demonstration an Ausschreitungen beteiligt war, ist laut Staatsanwaltschaft unterdessen rechtskräftig. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im vergangenen November gegen ihn wegen schweren Landfriedensbruchs eine Bewährungsstrafe von acht Monaten verhängt. Es war der erste Prozess in Berlin nach Zusammenstößen von Demonstranten mit der Polizei bei Protesten im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg.
Seit dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 gibt es in der Hauptstadt zahlreiche Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere von der propalästinensischen Community. Dabei kam es vor allem in den ersten Wochen nach dem Massaker immer wieder zu Zusammenstößen mit der Polizei oder auch zu Gewalttätigkeiten.
Zudem haben Polizei und Meldestellen des Netzwerks Rias seit dem Terrorangriff einen starken Anstieg antisemitischer Vorfälle registriert. Ein Großteil der Verfahren in Berlin liegt noch bei der Polizei, wo sie der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz bearbeitet.
Für Schlagzeilen hatte im Februar der Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira der Freien Universität Berlin (FU) gesorgt. Der 30-Jährige war mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen propalästinensischen Kommilitonen mit deutscher Staatsangehörigkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und ordnen den Fall der Hasskriminalität zu. Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden, ist nach Angaben der Behörde noch unklar. dpa/nd
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