Corona-Amnestie: Justitias verrutschte Augenbinde

Sarah Yolanda Koss zur debattierten Corona-Amnestie

Wie objektiv ist Justitia tatsächlich?
Wie objektiv ist Justitia tatsächlich?

Ein Jahr nach Ende der Corona-Schutzmaßnahmen meldet sich Michael Müller (SPD) zu Wort: Er könne sich eine Amnestie für Verstöße gegen Corona-Regeln vorstellen. Während der Pandemie war er als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz für deren Umsetzung zuständig. Vielleicht ist nun genug Zeit vergangen, um einen unaufgeregten Blick auf die Maßnahmen zu werfen.

Ohne dabei zu vernachlässigen, welche Einschränkungen zum Schutz vulnerabler Gruppen notwendig waren. Wie wir inzwischen wissen, waren während der Pandemie nicht nur Personen aufgrund von Alter, chronischer Krankheit oder Behinderung großen Risiken ausgesetzt. Vulnerabel waren auch Menschen in schwierigen sozialen Lagen: Wohnungslose, Geflüchtete, Armutsbetroffene. Eben jene, die laut Berichten von Amnesty International europaweit durch Corona-Maßnahmen diskriminiert wurden. Eine konsequente Aufarbeitung der Regelungen müsste demnach eine Debatte über die Voreingenommenheit des Strafsystems an sich anstoßen.

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