Fall Inés Heider: Kündigungen unwirksam

Arbeitsgericht Berlin entscheidet im Sinne gewerkschaftlich organisierter Schulsozialarbeiterin

Das Berliner Arbeitsgericht im Ortsteil Tiergarten: Verfahren sind hier in der Regel für die Öffentlichkeit zugänglich.
Das Berliner Arbeitsgericht im Ortsteil Tiergarten: Verfahren sind hier in der Regel für die Öffentlichkeit zugänglich.

Die Kündigungen gegen die ehemalige Schulsozialarbeiterin Inés Heider sind unwirksam, das teilte eine Sprecherin des Berliner Arbeitsgerichts auf nd-Anfrage mit. Demnach habe das Gericht entschieden, dass die Kündigungen vom 10. und 17. Juli das Arbeitsverhältnis nicht beendet haben. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre Heider formal weiter bei der Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (TJFBG) beschäftigt.

Die TJFBG hatte Heider wegen einer E-Mail über den Verteiler des Trägers gekündigt. Sie soll in dieser zum wilden Streik aufgerufen und durch eine Verunglimpfung des Berliner Senats die Geschäftsbeziehungen des TJFBG gefährdet haben. Heider betrachtete die Kündigung als eine Maßnahme, mit der ihr Arbeitgeber sie als kritische und gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte loswerden wollte. Rechtsanwalt Timo Winter, der Heider in dem Verfahren vertritt, zeigte sich gegenüber »nd« zufrieden: »Wir wollten, dass das Gericht die Kündigungen als unrechtmäßig einstuft, und das haben wir geschafft.«

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, den Parteien steht die Berufung offen. Eine detaillierte Begründung des Urteils ist erst in ein paar Wochen zu erwarten. Als Wahlvorstand für einen Betriebsrat genoss Heider besonderen Kündigungsschutz und hätte nur außerordentlich mit wichtigem Grund gekündigt werden können. Den hat das Gericht offenbar nicht feststellen können.

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