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Verzögerung bei Tariftreuegesetz
Entwurf voraussichtlich nicht vor Herbst im Parlament
Das Bundestariftreuegesetz verzögert sich weiter. Ein entsprechender Entwurf soll nun doch erst »im Laufe des Sommers« in die Ressortabstimmung gehen, wie ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf »nd«-Anfrage mitteilte. Angekündigt war das Vorhaben eigentlich bereits für das Frühjahr.
Mit dem Gesetz sollen Tarifverträge bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Bundes zur Bedingung gemacht werden. Damit will die Koalition die Tarifbindung in Deutschland stärken. Die befindet sich seit Jahrzehnten im Abwärtstrend. Laut Daten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zahlt nur noch ein Viertel der Unternehmen nach Tarif. Insbesondere im Osten ist die Zahl mit 18 Prozent gering.
Ob die von der Regierung anvisierte Regelung daran in der Fläche etwas ändern wird, ist unklar. So ist im Koalitionsvertrag einschränkend vermerkt, dass mittelständische Interessen bei der Gesetzgebung besonders zu berücksichtigen sind. Gerade die weisen laut IAB-Zahlen eine geringe Tarifbindung auf: Lediglich die Hälfte der mittleren und nur ein Drittel der kleinen Unternehmen zahlen ihre Beschäftigten nach Tarif.
Aufgrund der Verzögerung wird das Gesetz voraussichtlich nicht vor Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Dort muss es noch in den entsprechenden Ausschüssen beraten und in drei Lesungen den Bundestag passieren, bevor es in Kraft treten kann. Die aktuelle Legislaturperiode geht bis Herbst 2025.
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