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Verfassungsgericht: Niemand muss AfD-Abgeordnete wählen
Sebastian Weiermann über das Signal des Verfassungsgerichts zum Umgang mit der AfD
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Entscheidung getroffen, an die sich einige im Erfurter Landtag nächste Woche hoffentlich halten. Dann kommt dort der neue Landtag zusammen und wählt den oder die Landtagspräsident*in. Ein Amt, in dem es vor allem um das Organisieren und Repräsentieren geht. Ähnlich wie die Ausschussvorsitze im Bundestag, über die die Verfassungsrichter entschieden haben, dass sie der AfD nicht zustehen.
Karlsruhe hat den Abgeordneten den Rücken gestärkt. Die AfD ist im Parlament vertreten, sie kann Abgeordnete in Ausschüsse entsenden. Aber niemand kann die anderen Abgeordneten dazu zwingen, AfD-Politiker*innen zu Ausschussvorsitzenden oder Parlamentspräsidenten zu wählen. Die AfD beruft sich darauf, dass die Besetzung solcher Posten quer durch alle Parteien zu den guten Gepflogenheiten des Parlaments gehört. Das stimmt wohl. Nun ist die AfD aber eine Partei, deren Mitglieder viel basalere Gepflogenheiten in aller Regel nicht beherzigen, etwa die Würde aller Menschen zu achten. Dass Bundestagsabgeordnete aller Parteien solche Politiker*innen nicht als Repräsentanten von Ausschüssen wollen, ist gut und richtig.
Zu hoffen bleibt, dass die Abgeordneten im Thüringer Landtag so klug sind, sich an ihren Kollegen aus Berlin ein Vorbild zu nehmen und die Entscheidung aus Karlsruhe als Stärkung ihrer Position aufnehmen. Sie müssen am kommenden Donnerstag keinen Faschisten zum Landtagspräsidenten wählen. Es geht auch ohne.
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