Neue Chance für Behinderten­beauftragte Armbruster

Der im Auswahlverfahren siegreiche Mitbewerber verzichtet auf den Posten

Janny Armbruster bei ihrem Amtsantritt im Jahr 2020
Janny Armbruster bei ihrem Amtsantritt im Jahr 2020

In der Öffentlichkeit ist Janny Armbruster präsent und bei Behindertenverbänden genießt sie einen guten Ruf. Trotzdem sah es lange Zeit so aus, dass der Brandenburger Behindertenbeauftragten keine zweite Amtszeit vergönnt sein würde. Die Stelle wird zu Beginn jeder Legislaturperiode neu ausgeschrieben. Armbruster hatte sich zwar beworben, doch im Auswahlprozess setzte sich ein anderer Bewerber durch.

Armbruster könnte nun aber unter Umständen doch noch zum Zuge kommen. Denn Florian König, der neuer Behindertenbeauftragter werden sollte, hat seine Bewerbung zurückgezogen. Das zeigte sich bei einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Potsdam in der vergangenen Woche. Armbruster hatte gegen das Land Brandenburg geklagt und versucht, mit einer einstweiligen Verfügung zu erreichen, dass das Besetzungsverfahren gestoppt wird. Mit dem Rückzug Königs ist dies nun hinfällig.

Für Gabriel Hesse, den Pressesprecher des Brandenburger Sozialministeriums, ist die Neubesetzung ein völlig normaler Vorgang. Er verweist auf das brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz, auf dessen Grundlage die Stelle eines Beauftragten geschaffen wurde.

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»Die Funktion der oder des Landesbehindertenbeauftragten ist immer für die Dauer einer Legislaturperiode befristet. Das Gesetz sieht keine automatische Verlängerung vor«, betont Hesse. Da Armbruster im August 2020 für die Dauer der 7. Wahlperiode des Landtags zur Behindertenbeauftragten berufen wurde, sei ihre Stelle mit dem Ende der Legislaturperiode ausgelaufen. Das bestreiten Armbruster und ihre Anwält*innen nicht. Ihre Klage bezog sich auf das Auswahlverfahren.

Als Behindertenbeauftragte hatten sich insgesamt 22 Personen beworben. In der zweiten Runde war neben Armbruster nur noch Florian König übrig geblieben, der schließlich vom Ministerium ausgewählt wurde. Armbruster war nach Angaben ihres Anwalts bei einem Gespräch mit Sozialministerin Britta Müller (für BSW) am 16. Juni mitgeteilt worden, dass sich sowohl sie als auch ihr Mitbewerber sehr gut präsentiert hätten. Doch nach reiflicher Überlegung habe Müller sich für Florian König entschieden. Eine Rolle bei der Entscheidung habe gespielt, dass die 62-jährige Armbruster in der Bewerbungsrunde davon gesprochen habe, dass sie die Stelle als letzten beruflichen Lebensabschnitt sehe. Die Ministerin habe sich daher für den jüngeren Mitbewerber entschieden.

Die Anwält*innen der Klägerin verweisen darauf, dass Armbruster zunächst mit ihrem Mitbewerber als gleichwertig anerkannt wurde, in der zweiten Runde dann aber als Frau und Behinderte benachteiligt wurde, da ein jüngerer Mann ohne Behinderung die Stelle bekommen sollte. Ob die Nichtberücksichtigung von Armbruster eine politische Komponente hatte, bleibt offen. Sie ist Mitglied der Grünen, war mehrere Jahre für diese Partei Potsdamer Stadtverordnete. Als Beauftragte eingesetzt wurde sie 2020 von der damaligen Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).

»Ich bin sehr froh, weil sich für mich jetzt eine Tür öffnet und ich meine Arbeit gerne fortführen will«, kommentierte Armbruster den Rückzug von König. »Jetzt muss die zuständige Ministerin den Schritt gehen und mir die Stelle anbieten«, meinte sie. Armbruster glaubt, dass sie auch nach der juristischen Auseinandersetzung noch gut mit der Ministerin zusammenarbeiten könne. »Jetzt hat das Gericht entschieden und jetzt sollten wir uns die Hände reichen.«

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