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Abzocke mit QR-Code

Warnung vor Betrug über gefälschte Internetseiten

  • Lesedauer: 2 Min.
»Quishing« – Abzocke mit QR-Code

Ein privater Verkäufer wurde auf einer Plattform für gebrauchte Kleidung Opfer eines raffinierten Betrugs. Ein angeblicher Käufer übersandte dem Verbraucher einen QR-Code mit dem Hinweis, dieser diene der »Zahlung an den Verkäufer«. Nach dem Scannen führte der Code auf eine täuschend echt gestaltete Website im Look der Original-Internetseite. Dort erschien ein Button mit der Aufschrift »Zahlung erhalten«, der anscheinend zur gewohnten Paypal-Anmeldeseite weiterleitete. Im Vertrauen auf die Echtheit dieser Seiten erfolgte der Login. Tatsächlich wurden unmittelbar danach vier Zahlungen in Höhe von insgesamt über 3000 Euro ausgelöst.

»Auf seriösen Verkaufsplattformen bestimmt immer der oder die Verkaufende den Zahlungsweg und nicht die kaufende Person«, so Erk Schaarschmidt, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wenn jemand beim Kauf auf eine Zahlungsmethode außerhalb der Plattform besteht, ist das ein deutliches Warnsignal für Betrug. Misstrauen ist auch geboten beim Erhalt einer Zahlungsbestätigung per Link. Bei den gängigen Zahlungswegen kommt das Geld automatisch auf dem dazugehörigen Konto an. Der sicherste Zahlungsweg ist das integrierte Bezahlsystem der jeweiligen Plattform oder die Übergabe von Ware gegen Geld an einem verabredeten Ort. Um zu verhindern, dass Unbefugte rechtswidrige Transaktionen durchführen, empfiehlt die VZB, unbedingt darauf zu achten, dass nicht nur die Zahlung, sondern auch der Login über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert ist.

Das hier genutzte »Quishing« – Phishing über QR-Codes – ist eine vergleichsweise seltene, aber zunehmend genutzte Betrugsmasche. Kriminelle platzieren gefälschte QR-Codes in E-Mails, Nachrichtendiensten oder sogar im öffentlichen Raum – etwa in Verkehrsmitteln, an Parkautomaten, Ladesäulen oder auf gefälschten Strafzetteln. Deshalb gilt: QR-Codes nur dann scannen, wenn die Herkunft eindeutig ist. VZB/nd

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