Streikgegner

  • Tom Strohschneider
  • Lesedauer: 1 Min.

Wenn man vor Gericht verliert, muss man eben die Gesetze ändern. Nach diesem Motto simulieren Kritiker des Bahn-Streiks derzeit eine Debatte, deren Zweck die Aushebelung der Kampfmöglichkeiten von Beschäftigten ist. Kaum weiß SPD-Mann Wend von wachsendem Druck auf das Streikrecht zu berichten, kommt CDU-Mann Meister und bringt eine »gesetzliche Klarstellung« ins Spiel.

Was dem einen dabei die Tarifeinheit, ist dem anderen das Gemeinwohl. Streiks, die dem Kapital und der Allgemeinheit schaden, soll es nicht mehr oder nur in viel geringerem Maße geben dürfen. Um des Standorts willen.

Ähnliche Argumente spielten bereits vor dem sächsischen Landesarbeitsgericht eine Rolle. Damals kassierten die Richter die Einschränkung des Streikrechts durch die Vorinstanz: Fachgerichte könnten Arbeitskampfmaßnahmen nur für rechtswidrig erklären, wenn diese offensichtlich ungeeignet und unverhältnismäßig sind. Das aber sei beim Bahnstreik nicht der Fall.

Doch die Streikgegner lassen nicht locker. Das Kalkül lautet nun: Je länger der Bahnstreik, desto geringer die Sympathie für die GDL und desto höher die Bereitschaft zu Grundrechtsabbau durch die Politik. Die Beschäftigten sind gewarnt: Sollte die Große Koalition der Streikgegner Oberwasser bekommen, bliebe den Gewerkschaften nur noch Klassenkampf-Folklore, bei der die Streikgruppe des DGB in stillgelegten Stahlwerken Ausdruckstanz gegen Unternehmermacht aufführen darf.

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